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Finanzen

2019: Besoldungsanpassungen für TV-L Beschäftigte

Aug
16
2019

Geld Foto: Gina Sanders - Fotolia

Tarifbeschäftigte und Beamte erhalten höhere Besoldung

Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen Tarifbeschäftigte nach TV-L mehr Geld erhalten, wie in der letzten Tarifrunde beschlossen. Beschäftigte bei Ländern und Kommunen können demnach mit einem Lohnanstieg von 8% innerhalb der nächsten drei Jahre rechnen. Auch Menschen im Beamtenstatus erhalten eine angepasste Besoldung, die hier aufgeführt wird.

Baden-Württemberg:

Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen alle Beamtengehälter um 3,2% erhöht werden. Auch zum 01. Januar 2020, sollen weitere 3,2% Erhöhung umgesetzt werden und für den Beginn des Jahres 2021, ist eine Steigerung um 1,4% vorgesehen.

Bayern:

Am 31. Juli wurde eine rückwirkende Erhöhung der Beamtengehälter um 3,2% zum 01. Januar 2019 veröffentlicht. Weiter ist vorgesehen, zum 01. Januar 2020, die Gehälter um 2,3% und zum 01. Januar 2021, um 1,4% zu steigern.

Berlin:

Laut Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019, werden die Beamtenbesoldungen im Bundesland an diejenigen der anderen Ländern angepasst. Genauer: die jährliche Erhöhung ist um 1,1% höher als der Durchschnitt der Länder; beginnend am 01. April 2019.

Brandenburg:

Zusätzlich zur Tarifeinigung sollen Bezüge von Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern sowohl 2019 als auch 2020 um 0,5% erhöht werden. Dies kündigte Finanzminister Görke im März 2019 an.

Hamburg:

Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen die Bezüge für Beamte in Hamburg um 3,0% erhöht werden. Zum 01. Januar 2020 wird es darüberhinaus eine weitere Erhöhung um 3,2% geben, und für den 01. Januar 2021 sind weitere 1,4% als Erhöhung geplant.

Hessen:

Der Landtag beschloss am 22. Mai 2019 eine gestaffelte Erhöhung der Besoldungen um insgesamt 8%. Das am 29. Juli verkündete Gesetz beinhaltet genauer eine rückwirkende Erhöhung zum 01. März 2019 in Höhe von 3,2%, weiteren 3,2% zum 01. Februar 2020, und 1,4% zum 01. Januar 2021.

Mecklenburg-Vorpommern:

Die Besoldungserhöhung beinhaltet einen Abzug von 0,2% zugunsten einer Versorgungsrücklage. Folglich werden rückwirkend zum 01. Januar 2019, 3% mehr ausgezahlt. Auch für den 01. Januar 2020 ist eine Erhöhung von 3% und für den 01. Januar 2021 von 1,2% vorgesehen.

Niedersachsen:

Laut Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2019 ist eine Erhöhung um insgesamt 7,76% in drei Stufen vorgesehen. Mit Rückwirkung zum 01. März 2019, werden 3,16% mehr gezahlt. Ab 2020 gibt es eine weitere Steigerung um 3,2% und 1,4% ab 2021.

Nordrhein-Westfalen:

Laut dem am 29. Juli 2019 verkündeten Gesetz werden rückwirkend zum 01. Januar 2019 3,2% mehr Gehalt ausgezahlt. Zum 01. Januar 2020 sind ebenfalls Lohnerhöhungen von 3,2% vorgesehen und für 2021 sind zusätzliche 1,4% geplant.

Rheinland-Pfalz:

Der Gesetzentwurf vom 09. April 2019, sieht eine zum 01. Januar 2019 rückwirkende Erhöhung der Besoldungen um 3,2%, sowie eine weitere Erhöhung um 3,2% zum 01. Januar 2020 vor. Für 2021 sind auch hier, weitere 1,4% Erhöhung geplant.

Saarland:

Am 13. Juli wurde eine Erhöhung der Beamtengehälter zum 01. August 2019 um 3,2% verkündet. Das Gesetz sieht weiterhin eine Erhöhung um 3,2% zum 01. Juni 2020 und um 1,7% zum 01. April 2021 vor.

Schleswig-Holstein:

Am 27. Juni 2019 wurden folgende Beamtengehältererhöhungen beschlossen: 7,4% mehr Geld, werden in drei Stufen ausgegeben. Rückwirkend zum 01. Januar 2019, werden 3,01% mehr ausgezahlt, zum 01. Januar 2020 gibt es eine Erhöhung um 3,12% und für Anfang 2021 sind weitere 1,29% geplant.

Thüringen:

Der Gesetzesbeschluss vom 14. Juni 2019, beinhaltet eine Lohnerhöhung um 3,2% mit Rückwirkung auf den 01. Januar 2019. Weitere 3,2% sind für den 01. Januar 2020 und 1,4% für den 01. Januar 2021 vorgesehen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Besoldungsanpassung in Länder und Kommunen
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