Zuletzt aktualisiert am 07.10.2024 um 4:52 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Tarifbeschäftigte und Beamte erhalten höhere Besoldung
Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen Tarifbeschäftigte nach TV-L mehr Geld erhalten, wie in der letzten Tarifrunde beschlossen. Beschäftigte bei Ländern und Kommunen können demnach mit einem Lohnanstieg von 8 % innerhalb der nächsten drei Jahre rechnen. Auch Menschen im Beamtenstatus erhalten eine angepasste Besoldung, die hier aufgeführt wird.
Baden-Württemberg:
Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen alle Beamtengehälter um 3,2 % erhöht werden. Auch zum 01. Januar 2020, sollen weitere 3,2 % Erhöhung umgesetzt werden und für den Beginn des Jahres 2021, ist eine Steigerung um 1,4 % vorgesehen.
Bayern:
Am 31. Juli wurde eine rückwirkende Erhöhung der Beamtengehälter um 3,2 % zum 01. Januar 2019 veröffentlicht. Weiter ist vorgesehen, zum 01. Januar 2020, die Gehälter um 2,3 % und zum 01. Januar 2021, um 1,4 % zu steigern.
Berlin:
Laut Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019, werden die Beamtenbesoldungen im Bundesland an diejenigen der anderen Ländern angepasst. Genauer: die jährliche Erhöhung ist um 1,1 % höher als der Durchschnitt der Länder; beginnend am 01. April 2019.
Brandenburg:
Zusätzlich zur Tarifeinigung sollen Bezüge von Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern sowohl 2019 als auch 2020 um 0,5 % erhöht werden. Dies kündigte Finanzminister Görke im März 2019 an.
Hamburg:
Rückwirkend zum 01. Januar 2019 sollen die Bezüge für Beamte in Hamburg um 3,0 % erhöht werden. Zum 01. Januar 2020 wird es darüberhinaus eine weitere Erhöhung um 3,2 % geben, und für den 01. Januar 2021 sind weitere 1,4 % als Erhöhung geplant.
Hessen:
Der Landtag beschloss am 22. Mai 2019 eine gestaffelte Erhöhung der Besoldungen um insgesamt 8 %. Das am 29. Juli verkündete Gesetz beinhaltet genauer eine rückwirkende Erhöhung zum 01. März 2019 in Höhe von 3,2 %, weiteren 3,2 % zum 01. Februar 2020, und 1,4 % zum 01. Januar 2021.
Mecklenburg-Vorpommern:
Die Besoldungserhöhung beinhaltet einen Abzug von 0,2 % zugunsten einer Versorgungsrücklage. Folglich werden rückwirkend zum 01. Januar 2019, 3 % mehr ausgezahlt. Auch für den 01. Januar 2020 ist eine Erhöhung von 3 % und für den 01. Januar 2021 von 1,2 % vorgesehen.
Niedersachsen:
Laut Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2019 ist eine Erhöhung um insgesamt 7,76 % in drei Stufen vorgesehen. Mit Rückwirkung zum 01. März 2019, werden 3,16 % mehr gezahlt. Ab 2020 gibt es eine weitere Steigerung um 3,2 % und 1,4% ab 2021.
Nordrhein-Westfalen:
Laut dem am 29. Juli 2019 verkündeten Gesetz werden rückwirkend zum 01. Januar 2019 3,2 % mehr Gehalt ausgezahlt. Zum 01. Januar 2020 sind ebenfalls Lohnerhöhungen von 3,2 % vorgesehen und für 2021 sind zusätzliche 1,4 % geplant.
Rheinland-Pfalz:
Der Gesetzentwurf vom 09. April 2019, sieht eine zum 01. Januar 2019 rückwirkende Erhöhung der Besoldungen um 3,2 %, sowie eine weitere Erhöhung um 3,2 % zum 01. Januar 2020 vor. Für 2021 sind auch hier, weitere 1,4 % Erhöhung geplant.
Saarland:
Am 13. Juli wurde eine Erhöhung der Beamtengehälter zum 01. August 2019 um 3,2 % verkündet. Das Gesetz sieht weiterhin eine Erhöhung um 3,2 % zum 01. Juni 2020 und um 1,7 % zum 01. April 2021 vor.
Schleswig-Holstein:
Am 27. Juni 2019 wurden folgende Beamtengehältererhöhungen beschlossen: 7,4 % mehr Geld, werden in drei Stufen ausgegeben. Rückwirkend zum 01. Januar 2019, werden 3,01 % mehr ausgezahlt, zum 01. Januar 2020 gibt es eine Erhöhung um 3,12 % und für Anfang 2021 sind weitere 1,29 % geplant.
Thüringen:
Der Gesetzesbeschluss vom 14. Juni 2019, beinhaltet eine Lohnerhöhung um 3,2 % mit Rückwirkung auf den 01. Januar 2019. Weitere 3,2 % sind für den 01. Januar 2020 und 1,4 % für den 01. Januar 2021 vorgesehen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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