Zuletzt aktualisiert am 05.10.2024 um 4:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, befindet sich sofort in der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung, sowie die Pflege- und Rentenversicherung. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten. Wir erklären die Ansprüche und Pflichten für Arbeitslose, die beim Bezug von Arbeitslosengeld bei der gesetzlichen und privaten Krankenkasse entstehen.
Haben Arbeitslose einen Anspruch auf GKV Leistungen?
Selbstverständlich besteht auch während der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Leistungen der GKV. Auch wenn ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse derzeit nicht versicherungspflichtig versichert ist, wird es allen anderen Versicherten gleichgestellt. Medizinische Behandlungen, Verordnungen und alle anderen gesetzlichen Leistungen können in Anspruch genommen werden.
Wer arbeitslos wird, muss sofort eine vollständige Meldung an die Krankenkasse durchführen. Nur wenn diese ordnungsgemäß eingereicht wird, ist das Fortbestehen des Leistungsanspruchs gesichert. In der Meldung müssen enthalten sein:
- Meldung der Arbeitslosigkeit
- Beginn der Arbeitslosigkeit
- Höhe des Arbeitslosengeldes
Entsprechende Formulare stehen bei den jeweiligen Behörden und Kassen zum Download bereit.
Welche Krankenkasse versichert Arbeitslose?
Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, bleibt der Arbeitslose auf jeden Fall Mitglied in seiner bisherigen Krankenkasse. Dies gilt auch für mitversicherte und beitragsfreie Familienangehörige. Grundsätzlich besteht sogar eine Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Menschen auf Arbeitsuche oder ohne Erwerbstätigkeit sind verpflichtet, sich zu versichern. In einigen Ausnahmeregelungen ist eine Befreiung von der Krankenkasse möglich.
Wer übernimmt die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit?
Arbeitslose brauchen die Krankenversicherung nicht aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Bei ALG I übernimmt die Arbeitsagentur sämtliche Kosten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei ALG II ist es das Jobcenter, das die Beiträge bezahlt. So können Arbeitslose auch während der Jobsuche auf die volle gesetzliche Leistung zurückgreifen.
Hinweis der Redaktion: Selbst bei einer Nebenbeschäftigung bis 165 Euro monatlichem Einkommen fallen keine weiteren Kosten für die Krankenversicherung an. Die Beiträge werden nur so lange übernommen, wie auch ein Leistungsanspruch besteht. Selbst bei einem Absenken des Regelsatzes oder bei Eintreten einer Sperrfrist übernehmen Jobcenter und Agentur die Zahlung an die GKV.
Ist ein Wechsel der Krankenkasse während der Arbeitslosigkeit möglich?
Auch während der Arbeitslosigkeit kann eine Krankenkasse unter den normalen Voraussetzungen gewechselt werden. Arbeitslose unterliegen den gleichen Bedingungen und Fristen wie alle anderen Mitglieder.
Privat versichert während der Arbeitslosigkeit
Natürlich können Arbeitslose auch während der Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung bleiben. Es gibt hier jedoch Unterschiede bei der Betrachtung von ALG I und ALG II.
ALG I: Die Agentur zahlt den Beitrag, den sie für eine gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Ist der Beitrag zur privaten Krankenkasse höher, muss der Arbeitslose die Differenz übernehmen.
ALG II: Die Beiträge zur PKV bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden seit einem Grundsatzurteil von 2011 auch von den Jobcentern übernommen. Es gibt jedoch eine Begrenzung, denn es werden nur 50 Prozent des Basistarifs für die PKV übernommen. Dies gleicht sich jedoch mit den PKV Beiträgen wieder aus, den sie werden, für die Dauer der Arbeitslosigkeit halbiert.
Können privat Versicherte Arbeitslose in die GKV zurückkehren?
Der Antrag kann von jedem Arbeitslosen unter 55 gestellt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Grundsätzlich gibt es folgende Regelungen für privat Versicherte:
- Bei Einstieg in ALG I greift zunächst die gesetzliche Pflichtversicherung. Die private Krankenversicherung für Beamte kann für diesen Zeitraum ruhend gestellt werden. Das gilt ebenfalls für die Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter.
- Bestand mehr als 5 Jahre vor Eintritt in ALG I ein Vertrag mit einer PKV, ist eine Befreiung von der GKV möglich. Dies muss jedoch aktiv innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt in ALG I beantragt werden
- Endet der Anspruch auf ALG I und somit auch die Leistung, endet auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkassen. Gibt es danach keinen Anlass für eine erneute Pflichtversicherung, sollte der Versicherte auf jeden Fall Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und den aktuellen Status besprechen
Besteht beim Bezug von Hartz IV eine private Krankenversicherung, ist ein Wechsel nicht möglich. Der versicherte Arbeitslose muss dann in den Basistarif seiner Versicherung wechseln.
Hinweis der Redaktion: Ab 2017 gilt zusätzlich, dass der Maximalzuschuss 341,48 Euro beträgt, wenn der Arbeitslose in seinem bisherigen Tarif bleiben möchte.
Welche Zuschüsse können beantragt werden?
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann sowohl eine Beitragsermäßigung bei seiner PKV, als auch einen Beitragszuschuss beim jeweiligen Leistungsträger beantragen. Der Wechsel in den Basistarif muss von der privaten Krankenkasse bewilligt werden.
Merkblatt Zuschuss zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Stand: Dezember 2023), finden Sie unter: Dokument (PDF, arbeitsagentur.de).
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