Zuletzt aktualisiert am 23.09.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Die Rentenversicherung gehört zu den wichtigsten Säulen der finanziellen Absicherung. Beamte benötigen eine Rentenversicherung, um im Alter, aber auch bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit finanziell handlungsfähig zu bleiben. Welche Möglichkeiten der Absicherung für Beamte bestehen, wollen wir Ihnen in diesem Artikel ausführlich erklären.
Beamtenversorgung als eigenständiges Versorgungssystem
Grundsätzlich unterscheidet sich die Beamtenversorgung von der beitragsgestützten Rentenversicherung. Sie ist ein autonomes Versorgungssystem. Beamte brauchen keinen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Sämtliche Regelungen diesbezüglich sind im Beamtenversorgungsgesetz festgehalten. Dort sind sämtliche Vorgaben zu finden, welche Leistungen die Versorgungsempfänger erhalten. Diese gilt für alle Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie aller Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Am 01. Januar 2005 wurde das sogenannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet, wodurch die Basisrente als steuerlich geförderte Altersvorsorge ermöglicht wurde. Beamte konnten ab diesem Zeitpunkt die Altersversorgung mit unversteuertem Einkommen bezahlen und waren angesichts der staatlichen Einschränkungen bezüglich der Altersbezüge in der Lage, eine private Zusatzvorsorge durchzuführen.
Warum sollten Beamte zusätzlich eine private Rentenversicherung abschließen?
Die Rentenversorgung ist wichtig, um im Alter auf ausreichende finanzielle Ressourcen zurückgreifen zu können. Beamte haben das Problem, dass zwischen den letzten Bezügen kurz vor der Rente und den anschließenden monatlichen Rentenzahlungen eine Lücke von bis zu 35% klafft. Das sind bei einem vorherigen Einkommen von beispielsweise 4500 Euro ganze 1575 Euro Differenz.
Eine private Altersvorsorge ist also unumgänglich, um den Lebensstandard auch im Alter auf einem gleichbleibenden Level halten zu können.
Wie groß die Rentenlücke in Ihrem persönlichen Fall ist, können Sie einfach mit dem Pensionsrechner berechnen.
Unterschiede in der Altersversorgung je nach beruflicher Ausrichtung
Auch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten erhalten als Beamte eine Altersversorgung. Die nach der Pensionierung eintretenden Zahlungen werden hier allerdings nicht als Rente, sondern als Beamtenpension bezeichnet. Kommt es jedoch vor, dass ein Berufssoldat aus der Bundeswehr ausscheidet, bevor er das Pensionsalter erreicht hat, fällt sein Beamtenstatus weg. Ebenso erlischt der Pensionsanspruch, wodurch sich wiederum ein Anspruch auf die gesetzliche Rente ergibt. Die Wehrbereichsverwaltung versichert den Soldaten in diesem Fall nach.
Welche Rentenversicherung für Beamte ist möglich?
Beamte können die staatliche Riester-Förderung dafür nutzen, eine Absicherung für das Alter aufzubauen. Dies funktioniert allerdings nur eingeschränkt, denn Beamte haben durch die bundeseinheitliche Versorgungsregelung keine Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Die Riester Rente kann also nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Beamte eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat. Die Förderung durch Riester ist nur in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung für Beamte möglich.
Natürlich können Beamte die steuerlichen Vorteile der Riester Rente nutzen und brauchen auf die staatlichen Zulagen nicht zu verzichten. Wichtig ist, dass eine zertifizierte Altersvorsorge abgeschlossen wird, die mit Zulagen gefördert werden kann und darf. Einzige Voraussetzung hierfür ist die Freistellung von der Versicherungspflicht. In der Regel ist dies beim Erreichen des Beamtenstatus Pflicht. Danach können auch Beamte sich die staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile mit der Riester-Rente sichern.
Pro Jahr gibt es zur Riester Rente 154 Euro staatliche Förderung, zuzüglich 300 Euro pro Jahr und pro Kind, welches nach 2008 geboren wurde.
Rürup-Rente – Zweites Standbein für Beamte im Alter
Die Rürup Rente ist eine weitere Rentenversicherung für Beamte. Beamte und Angestellte können zu Ihrer Altersvorsorge noch die Rürup Rente in Anspruch nehmen, um eine Altersversorgung für den Ruhestand aufzubauen. Mit dieser steuerlich begünstigten Altersrente können gerade Menschen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase einen Vorteil genießen. Die Basisrente kann nur in monatlichen Zahlungen erfolgen und nicht als Kapitalabfindung zu Beginn der Rentenzeit.
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