Zuletzt aktualisiert am 03.10.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 5-6 Minuten
“Woran muss ich denken?”
Was viele Beamte von einem Wechsel in die PKV abhält, ist die Ungewissheit über die Höhe der Beiträge im Alter. Aktuelle Pressemeldungen machen die Unsicherheit vieler Versicherter nicht besser: Gerade jetzt, da die Einführung einer Bürgerversicherung in der Diskussion ist, hört man immer wieder das Argument, dass die PKV-Beiträge in den nächsten Jahren dramatisch in die Höhe steigen würden und im Alter dann nicht mehr bezahlbar seien. Mit Sicherheit gibt es Einzelfälle, auf die dieses Szenario zutrifft. Viel häufiger ist es aber so, dass sich viele Erwerbstätige gar nicht recht bewusst sind, wie sich die Beiträge zur Krankenversicherung in der Pension berechnen. Diese Lücke schafft bei vielen Versicherten Unsicherheit, denn gerade im Alter, wenn das monatliche Einkommen sinkt, ist eine preiswerte Krankenversicherung wichtig. Ebenso treten mit zunehmendem Alter vermehrt Krankheiten auf, wodurch sich häufig auch höhere Zuzahlungen ergeben.
Viele Versicherte unterliegen dem Irrglauben, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Pension günstiger sind. Denn bereits seit dem Jahr 1983 müssen Rentner ebenfalls einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Dieser orientiert sich, wie zu Erwerbszeiten auch, an der Höhe des monatlichen Einkommens des Pensionärs. Seit dem Jahr 1997 gilt sogar der allgemeine Beitragssatz.
Speziell im Beamtenbereich ist die private Krankenversicherung für Pensionäre in den meisten Fällen wesentlich günstiger. Denn der Beihilfeanspruch eines Beamten endet nicht mit Erreichen des Ruhestandes. Pensionäre haben bis an ihr Lebensende einen Beihilfeanspruch gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherrn. Die Höhe des Beihilfesatzes beträgt für Pensionäre sowie deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70 %.
Kostensituation in der GKV
Pflichtversicherte Pensionäre in der GKV
Ein Beamter kann nur dann in die GKV oder auch KVdR, wenn er einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Ist ein Beamter jedoch bereits privat vorversichert, gibt es keine Möglichkeit in die KVdR einzutreten.
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn in mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen bestanden hat. Auch die Mitgliedschaft über eine Familienversicherung zählt hierbei.
Für Ehepartner, die zu Zeiten der Erwerbstätigkeit ihres Ehegatten bei diesem in der gesetzlichen Familienversicherung waren, fällt mit dem Erreichen des Ruhestandes bzw. der Pension ein eigener Beitrag an. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt mit der Rente auch die Möglichkeit der Familienversicherung. Ehepartner oder Kinder müssen dann einen eigenen Beitrag bezahlen, unabhängig davon, ob sie ein eigenes Einkommen haben oder nicht.
Für gesetzlich versicherte Pensionäre gilt dabei Folgendes:
Die Höhe des Beitrages hängt vom monatlichen Einkommen des Pensionärs ab. Da Beamte während ihrer Pension weiterhin beihilfeberechtigt sind, bekommen sie – im Gegensatz zu normalen Rentnern – keinen Anteil an ihrer GKV bezahlt. Sie müssen auch weiterhin den Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen. Ebenso muss die Pflegeversicherung weiterhin in voller Höhe bezahlt werden. Hat der Pensionär zusätzlich monatliche Einnahmen, die der Pension ähnlich sind (beispielsweise Hinzuverdienste durch Altersteilzeit), muss er auf diese den vollen Beitragssatz bezahlen.
Freiwillig versicherte Pensionäre
Freiwillig versichert sind Pensionäre automatisch dann, wenn wie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens weniger als 90 % in der GKV versichert waren.
Dabei gilt für Pensionäre das Gleiche wie für freiwillig versicherte Erwerbstätige:
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach ihrem monatlichen Gesamteinkommen. Auf sämtliche private Einnahmen wird dann der volle Beitragssatz berechnet. Darunter fallen auch die Einnahmen aus Sparverträgen, Rentenversicherungen oder Miet- und Zinseinnahmen.
Ebenso tritt eine freiwillige Mitgliedschaft dann ein, wenn der Beamte zwar die meiste Zeit seines Berufslebens in der GKV versichert war (und somit eigentlich mit dem Erreichen der Pension pflichtversichert wäre), mit seinen Alterseinkünften aber über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt. Er muss dann den Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen.
Ob nun pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied: Entgegen der weitverbreiteten Meinung bleibt die Kostenbelastung auch für gesetzlich Versicherte nicht konstant. Denn auch Pensionäre müssen mit steigenden Kosten rechnen. Im Durchschnitt liegt die Steigung bei 5,5 % pro Jahr.
Kostensituation in der PKV
Derzeit ist die PKV wegen der Beitragsentwicklung in der Kritik. Ein häufig aufgeführtes Argument ist, dass sich die Beiträge im Rentenalter schlichtweg zu hoch sind. Dieses Argument trifft nur im Einzelfall zu, denn die privaten Gesellschaften bilden Alterungsrückstellungen, welche eigens dazu da sind, die Beiträge im Alter zu reduzieren.
Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen verhindern die Gesellschaften, dass die Beiträge der Versicherten im Alter überproportional ansteigen. In jungen Jahren wird dem Beitrag des Versicherten ein bestimmter Betrag aufgeschlagen, der im Rentenalter dazu dient, die Beiträge niedrig zu halten. Je früher ein Versicherter in die PKV eintritt, desto höher werden auch die Alterungsrückstellungen, die er im Laufe seiner Versicherungszeit ansammelt und desto niedriger wird später auch der Beitrag im Renten- oder Pensionsalter sein. Zusätzlich zu den Alterungsrückstellungen, welche die Gesellschaften auf freiwilliger Basis bilden, schreibt der Gesetzgeber seit dem Jahr 2000 einen Zuschlag von 10 % auf den PKV-Beitrag vor. Dieser Zuschlag dient zur Altersentlastung und darf von der Gesellschaft ausschließlich dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren.
Für die Fälle, in denen der Beitrag eines Tarifes dennoch drastisch ansteigt, z.B. weil sich der Rentner in einem geschlossenen Tarif befindet und es versäumt hat, rechtzeitig zu wechseln, bietet die private Krankenversicherung für Beamte allen Mitgliedern die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Der Leistungsumfang des Basistarifes richtet sich dabei nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag darf deren Höchstsatz nicht überschreiten. Die Alterungsrückstellungen, die der entsprechende Rentner bis dahin gebildet hat, sorgen für eine zusätzliche Kostenentlastung.
Aber egal, in welchem Tarif ein Pensionär nun versichert ist. Durch den Beihilfeanspruch, der für Pensionäre in der Regel bei 70 % liegt, müssen Pensionäre nur noch 30 % des eigentlichen Beitrages bezahlen. Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Ehepartner sowie für alle anderen Familienmitglieder, wenn der Pensionär für sie unterhaltspflichtig ist (z.B. Enkelkinder). Nicht nur, dass für Pensionäre der Beitrag in der PKV wesentlich günstiger ist, auch die Leistungen der PKV sind wesentlich besser als die der GKV. Dies gilt ebenfalls für die Private Krankenversicherung für Lehrer.
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