Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Wissen

Zusatzversorgung geändert: BMI schickt Rundschreiben raus

Recht
Okt
19
2016

Die Unverfallbarkeitsfrist wurde gesetzlich gekürzt, um die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) zu verbessern. Dies ist auch dann zu beachten, wenn es eine tarifvertraglichen Zusage der Betriebsrente nach dem ATV gibt. Der BMI klärt nun mit einem Rundschreiben über die Umsetzung der Änderungen auf.

Auch Tarifbeschäftigte des Bundes werden nicht verschont

Die gesetzliche Kürzung betrifft auch für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Wer ab Februar 2016 eingestellt wurde, kann nach dem Betriebsrentengesetz eine unverfallbare Anwartschaft erhalten, auch wenn die Unverfallbarkeitsfrist von fünf Jahren noch nicht erfüllt wurde.

Die Neuregelung gilt unmittelbar für die Tarifbeschäftigten des Bundes und hat somit schon jetzt eine Auswirkung auf die Frage der Pflichtversicherung in der VBL:

  • Pflichtversicherte befinden sich in einem Alter, in dem die Wartezeit nicht mehr erfüllt werden kann
  • Versicherungspflicht bei Wissenschaftlern
Beschäftigte des Bundes, die eine entsprechende Wartezeit aufgrund des Alters nicht mehr einhalten können, sind also nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b ATV von der Versicherungspflicht befreit. Wird jemand befristet eingestellt, muss abgewogen werden, ob die Wartezeit wegen des Alters oder wegen der Befristung nicht eingehalten werden kann.

Befristet beschäftigte Wissenschaftler dürfen selbst entscheiden

Wissenschaftler, die befristet eingestellt sind, können aus diesem Grund die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich pflichtversichern oder freiwillig versichern.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Haufe.de – BMI-Rundschreiben zu Änderungen in der Zusatzversorgung
Sending

Bewertung abgeben*

0 (0 Abstimmen)