Zuletzt aktualisiert am 18.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Das sächsische Finanzministerium teilte am vergangenen Dienstag mit, dass nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rund 10.000 sächsischen Beamten, Versorgungsempfängern und Richtern, ab den Besoldungsgruppen A 10, Nachzahlungen in einer Gesamthöhe von etwa 85 Millionen Euro zustehen.
Verzögerte Ost-West-Angleichung
Bereits im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sonderreglungen des Landes für die Jahre 2008 und 2009 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Viele Beamte der Besoldungsgruppen ab A 10 hatten seinerzeit Nachteile erfahren müssen. Ihre Bezüge wurden später an das Besoldungsniveau West angeglichen als die der Kollegen der Besoldungsgruppen bis A 9. Außerdem trat für die Gruppen ab A 10 ein Tarifabschluss erst später in Kraft. Die Verfassungsrichter sahen in ihrem Entscheid keinen „sachlichen Grund“, beide Maßnahmen zu rechtfertigen.
Gegen den damalig entstandenen Sachverhalt hatte unter anderem zwei Oberkommissare des Landes Klage eingereicht. Die Grundsätze des Beamtentums sind im Grundgesetz verankert und entsprechend geschützt. Hieraus ergibt sich auch die Ableitung, dass der Dienstherr den angemessenen Lebensunterhalt, der sich an der allgemeinen Entwicklung orientiert, entsprechend anzupassen hat. Eine höhere Besoldungsgruppe muss so auch einen gewissen Abstand zur niedrigeren aufweisen. Bei der damaligen Änderung ergaben sich im durchschnittlichen Mittel zwischen den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 lediglich nur noch knapp 56 Euro Unterschied. Vorher waren es 224 Euro.
Verständigung mit den Betroffenen
Nach Angaben des Finanzministeriumssprechers gegenüber der Deutschen Presseagentur hat der sächsische Finanzminister Georg Unland (CDU) Gespräche mit der Vorsitzenden des sächsischen Beamtenbundes, Nanette Seidler, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den Bezirk Sachsen, Markus Schlimbach und dem Landesvorsitzenden des sächsischen Richtervereins, Reinhard Schade aufgenommen, um die Modalitäten für die Umsetzung des Beschlusses abzusprechen, die bis zum Juli 2018 nachgebessert werden müssen. Über eine Finanzierung im aktuellen Haushalt des Landes Sachsen wurde bislang nichts verkündet.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Haufe.de: Mehr als 10.000 Beamte bekommen Nachzahlungen
-
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