Zuletzt aktualisiert am 09.10.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Eltern gehören wie auch die Schüler zum Lehrerjob dazu. Doch nicht immer verläuft die Zusammenarbeit wie erhofft. In Extremsituationen kann die Schule an dieser Stelle eingreifen.
Nicht nur das Unterrichten der Kinder gehört zum Schulalltag der Lehrer hinzu, auch der Umgang mit den Eltern gehört zum täglich Brot. Elternabende, persönliche Elterngespräche, Telefonate mit Eltern. Doch nicht immer verläuft der Umgang mit den Eltern der Schüler harmonisch.
Was wenn die Eltern den Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit auflauern? Wenn sich die Eltern den Lehrern gegenüber respektlos verhalten oder diese sogar bedrohen? Wenn die Eltern regelmäßig durch spontane Besuche den Unterricht stören? Wenn die Eltern regelmäßig unsachgemäße oder schikanöse Beschwerden gegen die Lehrer oder die Schulleitung hervorbringen? Wenn die Eltern auf eigene Faust Schüler reglementieren, die nach ihrer Ansicht dem eigenen Kind Böses getan haben?
Gegen die Eltern der Schülerinnen und Schüler kann eine Schule als Institution grundsätzlich keine Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Allerdings besteht für die Schule die Möglichkeit im Fall gehäufter Beschwerden, ohne einen gerechtfertigten Grund diese nur eingeschränkt zu bearbeiten. Im Extremfall kann sogar ein Hausverbot auf Zeit gegen die Eltern verhängt werden. Wie umfassend dieses ausfällt, hängt in erster Linie von der jeweiligen Problematik wie auch dem zu erwartenden Betragen der Eltern ab. So reicht die Spanne der Maßnahme von einem Verbot, die Schule aufzusuchen, mit Ausnahme von Elternsprechtagen und Elternabenden bis zu einem vollständigen Verbot, das Schulgelände zu betreten.
Ab welchem Punkt das Betragen der Eltern als Rechtsmissbrauch gewertet wird und somit das Einleiten von Maßnahmen wie einem Hausverbot rechtfertigt, hängt von der Häufig, dem Ausmaß und der Angemessenheit der Eingriffe der Eltern in das alltägliche Schulleben ab.
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