Zuletzt aktualisiert am 11.12.2024 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Was ist die Riester-Rente?
Bereits seit 2002 gibt es diese Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Die Idee dahinter ist, dass jeder, der 4 % des Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlt, neben der Verzinsung eine zusätzliche Förderung vom Staat in Höhe von 154 Euro erhält.
Zusätzliche Förderungen gibt es ebenfalls für:
– Kinder bis 2007 geboren (184 Euro)
– Kinder ab 2008 geborene Kinder (300 Euro)
Außerdem besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen, einmaligen Förderung, wenn der Vertrag vor dem 25 Lebensjahr abgeschlossen wird. Der Mindestbeitrag beträgt, trotz der 4%-Regel, 5 Euro und der Höchstbetrag liegt bei 2100 Euro abzüglich der Förderung.
Besonderheiten der Riester-Rente
Um als Beamter in den Genuss der Förderung zu kommen, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Riester-Vertrag zertifiziert ist. An folgenden Merkmalen kann man leicht erkennen, ob es sich um einen solchen Vertrag handelt oder nicht:
- – Beim Auszahlungsbeginn muss mindestens das zur Verfügung stehen, was insgesamt eingezahlt wurde inklusive der staatlichen Zulagen
- – Die Abschlusskosten müssen auf 5 Jahre verteilt werden
- – Erst ab dem Eingang in die Rente kann auch über den Riester-Vertrag verfügt werden
Wie „riestere“ ich richtig?
Wie so oft, wenn es quasi „etwas geschenkt“ gibt, sind auch hier einige Regeln zu beachten. Zunächst einmal benötigen alle Riester-Interessierten eine Sozialversicherungsnummer. In einigen Fällen liegt jedoch keine Sozialversicherungsnummer vor, dann muss die sogenannte Zulagennummer beantragt werden. Diese bekommen Sie beim ZfA, der Zulagestelle für Altersvermögen oder die Besoldungsstelle. Zudem müssen Beamte jeglicher Art noch eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten unterschreiben, da diese nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert werden. Ohne Einverständniserklärung keine Riester-Förderung. Diese wird nämlich benötigt um die Zulagen und den Mindesteigenbetrag zu errechnen.
Und so geht’s:
- → Bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages auf das Zertifikat achten!
- → Falls vorhanden, dem Dienstherren die Sozialversicherungsnummer mitteilen. Falls nicht, Beantragung der sogenannten Zulagennummer
- → Einverständniserklärung zur Einwilligung der Übermittlung der Daten abgeben
Riester — Ja, Nein, Vielleicht?
Die Riester-Rente ist für Beamten durchaus eine elegante Lösung die Altersvorsorge aufzustocken. Vor allem größere Familien mit mehreren Kindern profitieren durch die Kinderzulagen. Allerdings hat die Riester-Rente auch einige Schwachstellen. So kann sie im Todesfalle nur an den Ehegatten vererbt werden, sie kann ebenfalls nicht als „Einmalbeitrag“ ausgezahlt werden. Maximal sind 30 % der Gesamtsumme als Auszahlung erlaubt. Aber im Großen und Ganzen macht eine Riester-Rente für Beamte Sinn, denn sie bietet eine sichere Altersrücklage. Zudem ist sie Hartz 4 sicher, was bedeutet, dass bei einer Offenlegung der Riester-Vertrag unangetastet bleibt und trotzdem Arbeitslosengeld bezahlt wird.
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