Ein lang andauernder Rechtsstreit hat ein Ende gefunden. Ein Beamter hatte das Land Rheinland-Pfalz verklagt und sah in seiner Tätigkeit eine nicht amtsangemessene Unterbeschäftigung. Vor dem Verwaltungsgericht Mainz musste der Kläger nun eine Niederlage hinnehmen.
Klage gegen das Land
Der damalige Leiter des Landesbergbauamtes, Harald Ehses, befindet sich seit dem Jahr 2013 im Dauerstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz. Seinerzeit hatte Ehses den Bau der Hochmoselbrücke infrage gestellt und äußerte Sicherheitsbedenken. Ehses räumte in der Folge seinen Posten und bekleidete das Amt eines stellvertretenden Abteilungsleiters für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium. Als zunehmende Kritiken von Mitarbeitern am vermeintlichen Führungsstil Ehses öffentlich wurden, sah dieser darin eine Art von Mobbing, welches nach seiner Auffassung nur aus dem internen Kreis des Ministeriums herrühren konnte.
In einer ersten Klage gegen das Land verlangte der Landesbeamte 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings. Unter der damals zuständigen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Die Grünen) gelang es im Jahr 2014 einen Vergleich zu schließen, der Ehses die verlangte Schmerzensgeldsumme zusprach und ihm eine neu geschaffene Stabsstelle im Ministerium zusicherte. Im Mai 2016 übernahm Volker Wissing (FDP) das Wirtschaftsministerium und Ehses musste in die Position des stellvertretenden Abteilungsleiters wechseln. Da der Landesbeamte sich hier augenscheinlich unterfordert und unterbeschäftigt sah, hielt er die Justiz weiterhin auf Trab.
Rückenwind erhielt Harald Ehses vom Bund der Steuerzahler, welcher das Land dahin gehend kritisierte einen umstrittenen, hohen Beamten in das berufliche Aus manövriert zu haben. Die Klage des Beamten auf „amtsangemessene“ Beschäftigung wurde nun von der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz zurückgewiesen, nachdem die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Das zuständige Ministerium war zu keiner Stellungnahme bereit. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird in einigen Wochen erwartet.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Haufe.de: Gericht weist Klage wegen Unterbeschäftigung ab