Zuletzt aktualisiert am 07.12.2024 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die Private Krankenversicherung – besser als ihr Ruf
Im letzten Jahr gab es wieder mehr Menschen mit einer privaten Krankenversicherung.
Dennoch herrschen noch immer viele Vorurteile und Unklarheit.
Mit diesem Beitrag erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Fakten.
Wer hat überhaupt Anspruch auf eine PKV?
Anspruch auf eine private Krankenversicherung haben Beamte und weitere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
(bspw. deren Angehörige), Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt dauerhaft oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (2019: 60.750 € p.a.), Studenten, die sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen oder das
30. Lebensjahr vollendet haben, Selbständige und Personen ohne bzw. mit Einkommen unter 450 € im Monat.
Was ist der Unterschied zur GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung unterscheiden sich grundlegend in der Art, wie sie finanziert werden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren. Jeder Versicherte zahlt anhand seines Einkommens und eines festen Prozentsatzes einen Beitrag ein. Aus diesen Beiträgen werden an anderer Stelle Leistungen finanziert.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach den im Vertrag enthaltenen Leistungen, sowie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten. Was bedeutet: Je jünger und gesünder, umso geringer ist der Beitrag.
Vor- und Nachteile
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, bei der ca. 50-80 Prozent der Krankheitskosten übernommen werden. Für den Rest brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Für Beamte gibt es oft gute und günstige Tarife. Gleiches gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird zum Teil vom Arbeitgeber mitfinanziert.
Dafür enthält die private Krankenversicherung teilweise Leistungen, die bei gesetzlich Versicherten in der Regel durch private Zusatztarife aufgestockt werden müssen.
Privatpatienten gehen in Vorleistung und erhalten dann eine Erstattung. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung meistens direkt mit der Krankenkasse und die hat ein festgelegtes Kontingent.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder kostenfrei mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es das nicht. Dort erhalten Kinder eigene Tarife. Das heißt je mehr Kinder man hat, umso teurer wird es.
Welche Variante für Sie letztendlich möglich ist und welcher Tarif Sinn macht, kann in einem persönlichen Gespräch ausführlich erörtert werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
-
Versicherungsvergleich
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