Die bunte Welt der Pädagogen ist nicht nur bezogen auf die Tätigkeitsbereiche äußerst vielfältig, sondern auch in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis. Lehrer können nämlich sowohl als Beamte, als auch als Angestellte und sogar als Freiberufler beschäftigt werden. Wie beim Normalbürger auch, ist das berufliche Beschäftigungsverhältnis elementar für die Wahl der Krankenversicherung. Den großen „Bonuspunkt“ Beihilfe bekommt man nämlich nicht automatisch, nur weil man Lehrer ist, sondern dieser geht mit dem Beamtenstatus einher. Daher macht ein sogenannter Beihilfetarif nicht für alle Lehrkräfte Sinn.
Nicht alle Lehrer bekommen Beihilfe
Bis noch vor ein paar Jahren ging der Pädagogenstatus eigentlich immer auch mit dem Beamtenstatus einher, da war die Thematik Gesetzliche beziehungsweise Private Krankenversicherung für Lehrer eindeutig. Doch dem ist schon lange nicht mehr so. Aufgrund von Einsparungsmaßnahmen schraubten die Bundesländer die Verbeamtungsraten zurück und beschäftigten viele Lehrer seither auch als klassische Angestellte. Während die verbeamteten Lehrer die sogenannte „Beihilfe“ bekommen und sich beim Vertragsabschluss über Beihilfetarife informieren dürfen, kommt für die angestellten Lehrer eher ein „Angestelltentarif“ in Frage. Freiberufler hingegen sollten sich über günstige Tarife für Selbstständige informieren.
Beihilfe für Ehegatten und Kinder
Generell bekommt ein Lehrer die Beihilfe bereits während seiner Ausbildung bzw. des Studiums. Der Status während dieser Zeit wird „Beamter auf Probe“ genannt. Die Beihilfe ist sozusagen die Beteiligung des Dienstherren, also des Bundeslandes, an den tatsächlich durch Krankheit entstandenen Kosten. Das normale Angestelltenverhältnis und das Beamtenverhältnis unterscheiden sich insofern, dass die Beamten keinen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil der jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Der Anteil, der für die Krankenversicherung der Lehrer erstattet wird, heißt „Beihilfebemessungssatz“. Die restlichen Krankheitskosten können dann über die Private Krankenversicherung für Beamten abgesichert werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich in erster Linie nach Bundesland und Familienstand. In der Regel beträgt der Beihilfesatz ohne Kinder 50%, das bedeutet, dass für die restlichen 50% eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.
Die Familienmitglieder eines Beamten können ebenfalls von der Beihilfe profitieren. Normalerweise sind Kinder zu 80% beihilfebefähigt und der Ehepartner zu 70%. Für den beihilfeberechtigten Beamten selbst bleibt der Beihilfebemessungssatz beim ersten Kind bei 50% und steigt mit dem zweiten auf 70%. Doch auch hier variieren die Sätze nach Bundesland. Der restliche Teil den die Beihilfe nicht abdeckt, muss immer zusätzlich durch eine „beihilfekonforme“ Krankenversicherung in Kombination mit einer Pflegepflichtversicherung abgesichert werden.
Die Anwartschaft
Die Anwartschaft ist eine geschickte Lösung um sich vor Extrakosten aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Die Anwartschaftsversicherung friert nämlich sozusagen den heutigen Gesundheitszustand ein, damit morgen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalles kein Beitragszuschlag der Krankenversicherung der Lehrer möglich ist. Das macht vor allem dann Sinn, wenn man noch als Student an der Uni ist, Lehrer werden möchte und in der Gesetzlichen pflichtversichert ist. Setzt man die Ausbildung dann zu einem späteren Zeitpunkt an einer Schule als Referendar fort, bekommt man Beihilfe. Die Beihilfe muss dann noch mit einem Private Krankenversicherung Referendare-Tarif ergänzt werden. Verunfallt oder erkrankt man ohne Anwartschaft bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen werden konnte, ist eine Aufnahme entweder gar nicht mehr oder nur mit Zuschlägen möglich. Hat man hingegen eine Antwartschaftsversicherung abgeschlossen, muss die Krankenversicherung einer Aufnahme ohne Beitragserhöhung zustimmen.
Privat oder Gesetzlich?
Eine Frage, die sich viele Lehrer stellen. Daher hier ein paar Fakten:
- Es besteht für Beamte generell keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Aufgrund der Beihilfe, die Beamten nur bei der Privatversicherung gewährleistet wird, ist die Private in den meisten Fällen günstiger
- Freiberufliche Lehrer können oftmals in der Privaten günstiger versichert werden, als in der Gesetzlichen
- Die sogenannten „Anwärtertarife“ bei der Privaten sind nicht nur besonders günstig, sondern frieren auch den aktuellen Gesundheitszustand ein.
Die Pflegevorsorge
An die Pflegevorsorge kann ein Lehrer gar nicht früh genug denken. Neben der Krankenversicherung für Lehrer, ist die Pflegevorsorge eine der wichtigsten Versicherungen. Die Pflegeversicherung soll, falls es zur Pflegebedürftigkeit kommt, eine finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen und den Lebensstandard so gut wie möglich erhalten. Von den privaten Krankenversicherungen für Lehrer bieten auch viele Gesellschaften flexible Vorsorgemodelle an, die sich gut auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse und Lebensumstände anpassen lassen.
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