Zuletzt aktualisiert am 17.02.2025 um 11:01 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 5-6 Minuten
Ein Beamter benötigt eine auf seinen Beihilfeanspruch zugeschnittene Krankenversicherung
Das Thema Krankenversicherung ist für die meisten Versicherungsnehmer noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Obwohl Beamte sich durch die Beihilfe äußerst günstig privat versichern können, sind noch immer einige Staatsdiener freiwillige gesetzlich versichert. Tatsächlich verzichten diese Beamte auf einige Vorteile, die eine private Krankenversicherung mit sich bringt. Diese sollte sich jeder Beamter vor Augen führen, sobald er sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse entscheiden muss. Wer verbeamtet wird, erhält in der Regel einen sogenannten Beihilfeanspruch. Dieser ist unter anderem abhängig vom jeweiligen Dienstherren, Familienstand und Gesundheitszustand. Normalerweise deckt der Beihilfeanspruch 50 — 80 % der entstandenen Behandlungskosten ab. Lediglich die verbleibenden Prozente müssen von Beamten abgesichert werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund macht eine private Krankenversicherung für Beamte Sinn.
Warum PKV?
Eigentlich ist die Begründung, warum Beamte sich privat versichern sollten, denkbar einfach: Es ist günstiger und bietet deutlich bessere Leistungen! Natürlich kann man sich als Beamter auch gesetzlich versichern, doch bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Beihilfeanspruch. Der Beihilfeanspruch ist es auch, der die private Krankenversicherung für Beamte auch so günstig macht. Die Private bietet einem Beamten eine umfangreiche Vollversicherung für ein Drittel des Preises, den man für diesen Tarif in der Gesetzlichen zahlen müsste. Vor allem sehr teure Krankheitsabsicherungen wie die komplette Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen, Kuren oder der Behandlung durch einen Heilpraktiker werden in der Privaten häufig abgesichert.
Beihilfe & Familie
Ein weiteres „Schmankerl“ am Beamtendasein ist, dass nicht nur der Beamte selbst von seinem Beamtenstatus profitiert, sondern auch seine Kinder und sein Lebenspartner. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt werden, damit sowohl Kinder als auch der Lebenspartner Beihilfe bekommen. So müssen alle Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden und der Lebenspartner darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenzen für Ehegatten variieren jedoch, wie auch der Beihilfesatz selbst, von Dienstherr zu Dienstherr:
Brandenburg
BesonderheitMessung des Einkommens bereits im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung
Einkommensgrenze17.000 Euro
Sachsen-Anhalt
BesonderheitMessung des Einkommens bereits im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung
Einkommensgrenze17.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
BesonderheitMessung des Einkommens bereits im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung
Einkommensgrenze17.000 Euro
Berlin
BesonderheitMessung des Einkommens bereits im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung
Einkommensgrenze17.000 Euro
Bayern
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Hamburg
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Schleswig-Holstein
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Niedersachsen
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Thüringen
Besonderheit–
Einkommensgrenze18.000 Euro
Sachsen
BesonderheitEinkommensdurchschnitt der letzten drei Jahre wird herangezogen
Einkommensgrenze18.000 Euro
Saarland
Besonderheit–
Einkommensgrenze16.000 Euro
Bremen
Besonderheit–
Einkommensgrenze10.000 Euro
Baden-Württemberg
Besonderheit–
Einkommensgrenze10.000 Euro
Hessen
BesonderheitEinkommensgrenze = Steuerfreibetrag
Einkommensgrenze8652 Euro (Stand 2016)
Rheinland-Pfalz
BesonderheitEinkommensgrenze = Steuerfreibetrag
Einkommensgrenze8652 Euro (Stand 2016)
Erfüllt der Ehegatte alle Kriterien, bekommt er Beihilfe. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, kann in der Regel auch Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Doch auch hier sind einige Kriterien zu beachten.
Im Regelfall kann Beihilfe für den Nachwuchs beantragt werden, wenn:
- Ein Elternteil beihilfeberechtigt ist
- So lange wie die Kinder Kindergeld bekommen (seit 2007 bis zum 25. Lebensjahr)
- Beide Elternteile Beamte im öffentlichen Dienst sind
- Dann werden die Kinder bei dem Elternteil mitversichert, der das Kindergeld bekommt.
Unter anderem hängt die Höhe der Beihilfe für einzelne Familienmitglieder von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab. So bekommt ein beihilfeberücksichtigter Ehepartner, der alle Kriterien erfüllt, 70 % Beihilfe. Jedoch in Baden-Württemberg beispielsweise gilt dies nur, wenn der Beamte des Ehepartners vor 2013 verbeamtet wurde. Ansonsten bekommt der Ehepartner 50 % statt 70 % Beihilfe. Ähnlich ist dies bei der Beihilfe für den Nachwuchs. In der Regel liegt diese für das erste Kind bei 50 % Beihilfe und bei dem zweiten dann bei 70 %. In Baden-Württemberg ist das Hochstufen ebenfalls an den Zeitpunkt der Verbeamtung des aktiven Beamten geknüpft. Wurde dieser nach 2013 verbeamtet, bleibt die Beihilfe auch beim zweiten Kind bei 50 %. Man sollte sich daher beim Fachmann über die Besonderheiten des eigenen Bundeslandes ausführlich informieren.
Beamtenanwärter und die PKV
Nur die wenigsten Beamten sind gleich nach ihrer Ausbildung auf Lebenszeit verbeamtet worden. Im Regelfall geht der Verbeamtung auf Lebenszeit ein sogenannter „Vorbereitungsdienst“ voraus. Während dieses Dienstes durchlaufen die Beamtenanwärter verschiedene Status. Zuerst werden die Beamtenanwärter zum Beamten auf Widerruf, dann zum Beamten auf Probe und schließlich zum Beamten auf Lebenszeit.
Bereits ab dem Status des Beamten auf Widerruf ist ein Beamtenanwärter beihilfeberechtig. Viele private Krankenversicherungen bieten günstige Anwärtertarife an. Diese sind in der Regel günstiger als die Versicherung in der Gesetzlichen. Allerdings sind diese Tarife oftmals auf ein gewisses Alter beschränkt. Wird dieses überschritten, wird der Tarif automatisch auf den Normaltarif umgestellt. Dieser ist dann natürlich deutlich teurer, als die günstigen Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter. Man sollte zudem so früh wie möglich eine Anwartschaft abschließen. Diese „friert“ den eigenen Gesundheitszustand ein und garantiert eine Aufnahme in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Anwartschaft kann auch für die eigenen Kinder abgeschlossen werden. Da diese quasi so gesund wie möglich sind, macht eine solche Anwartschaft durchaus Sinn. Eine Anwartschaft gibt es bereits ab einem Euro monatlich.
Informationen freie Heilfürsorge
Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Während der aktive Beamte freie Heilfürsorge bezieht, haben die restlichen Familienmitglieder Anspruch auf Beihilfe. Vor allem Berufsgruppen mit hohem Berufsrisiko bekommen freie Heilfürsorge. Dazu gehören neben Polizisten auch Soldaten, Justizvollzugsbeamte und Beamte der Berufsfeuerwehr. Sobald ein Beamter mit Heilfürsorge in Pension geht, bekommt er keine Heilfürsorge mehr, sondern Pension. Diese beträgt normalerweise 70 %. Nun müssen die restlichen 30 % privat abgedeckt werden.
Die richtige Versicherung finden
Hat man sich nun ausführlich zum Thema Krankenversicherung Beamte informiert und kam zu dem Schluss sich aufgrund der Beihilfe privat zu versichern, bleibt immer noch die Qual der Wahl. Derzeit hat man, um genau zu sein, die Qual der Wahl zwischen 44 privaten Krankenversicherungen, welche wiederum mehrere Tarifmöglichkeiten bieten. Hier den idealen Tarif zu finden, gestaltet sich für einen Laien nahezu unmöglich. Wenn Sie also fachmännische, kostenfreie und sympathische Unterstützung kontaktieren Sie uns unter www.beamten-infoportal.de. Von Online-Vergleichsportalen, bei denen der Kunde selbst den Tarif auswählt, ist mehr als nur abzuraten. Hier kann es schnell zu einer Unter- oder Überversicherung kommen, was Sie in beiden Fällen zusätzlich Geld kostet. Nicht umsonst geht der Beruf des Versicherungsfachmannes/Frau mit einer mehrjährigen Ausbildung einher. Bei uns steht Ihnen auch in schweren Fällen immer ein ausgebildeter Fachmann für den öffentlichen Dienst zu Seite. Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie Deutschlands größtem Beamtenportal.
- Funktioniert nach dem „Kapitaldeckungsprinzip“; jeder sorgt durch Altersrückstellungen für sich selbst vor
- Freie Wahl des Arztes und der Medikamente
- Beihilfe nur in Kombination mit PKV wirksam
- Beitrag unabhängig von der Einkommenshöhe
- Beitrag errechnet sich anhand von:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Geschlecht (bis 20.12.2012; danach Unisex-Tarife)
Besonderheiten der Krankenversicherung Beamte
Die besonders günstigen Versicherungsoptionen gelten ebenfalls beim Private Krankenversicherung Lehrer-Tarif und sogar schon beim Private Krankenversicherung Referendare-Tarif. Informieren Sie sich also frühzeitig über einen möglichen Wechsel von der GKV in die PKV.
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