Zuletzt aktualisiert am 05.12.2024 um 15:55 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Nicht nur innerhalb Nordrhein-Westfalens hatte der Beschluss einer bevorzugten Beförderung von Beamtinnen bei entsprechender Eignung für Unmut gesorgt. Es gab auch erhebliche verfassungsrechtliche Einwände gegen die Gesetzesumsetzung der ehemaligen rot-grünen Landesregierung.
Herstellung der alten Rechtslage
Mit dem Wahlsieg der Christdemokraten und der FDP sieht sich die neue Landesregierung um Ministerpräsident Laschet (CDU), nun in der Pflicht, die geäußerten Wahlversprechen umzusetzen. Hierzu gehört, dass die Bevorzugung von Beamtinnen bei der Beförderung umgehend wieder abgeschafft werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierungskoalition soll schon diesen Mittwoch im Landtag eingereicht werden.
Die von der Vorgängerregierung angestrebte Neufassung mit der umstrittenen Regelung der offensichtlichen Bevorzugung von Beamtinnen war seinerzeit in die Schlagzeilen gerückt und bereits vom Oberverwaltungsgericht Münster als verfassungswidrig eingestuft worden. Eine abschließende Beurteilung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof stand noch aus. Zwischenzeitlich hatten nahezu 100 Beamte Klage gegen Beförderungsgrundlagen bezüglich des sogenannten Frauenbevorzugungsparagrafen eingelegt. Sämtliche durch Gerichte bereits entschiedene Vorgänge folgten bislang der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Nach abschließender Beurteilung durch die neue Landesregierung und rund 115 von der Sachlage betroffenen Landesbehörden soll eine zügige Wiederherstellung der alten Rechtslage dem Land unnötige Kosten ersparen. Zeitgleich wolle man an neuen Konzepten zur Frauen- und Familienförderung arbeiten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Haufe.de: Bevorzugung von Beamtinnen in NRW soll wieder abgeschafft werden
-
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