Zuletzt aktualisiert am 24.12.2024 um 11:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Nach Abschluss der Sondierungsgespräche zwischen den Spitzen von CDU/CSU und der SPD stehen abschließende Verhandlungen zur Bildung einer neuerlichen großen Koalition kurz bevor. In einem 28 Seiten umfassenden Ergebnispapier wurden die wichtigsten Punkte aus den Inhalten der Sondierung zusammengefasst und von den Parteivorsitzenden Martin Schulz (SPD), Horst Seehofer (CSU) sowie Angela Merkel (CDU) im Rahmen von Pressekonferenzen der Öffentlichkeit erläutert.
Bürgerversicherung vom Tisch
Ein zentraler Punkt vor Aufnahme der Gespräche war der zentrale Wunsch der Sozialdemokraten, eine Weichenstellung zum Einstieg in eine Bürgerversicherung zu verwirklichen. Diese Forderung scheint nun erst einmal vom Tisch, denn die noch im Regierungsprogramm der Sozialdemokraten festgeschriebene „Bürgerversicherung“ wird im Sondierungspapier nicht erwähnt. Die von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles angedachten „Richtlinien“ zum Erhaltungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und des entsprechenden Beitrages finden aber vermutlich Berücksichtigung.
Dennoch, es rumort an der SPD-Basis, die vielerorts der Großen Koalition immer noch äußerst skeptisch gegenübersteht und auch die Ergebnisse aus den Sondierungsverhandlungen als unzureichend ansieht. So verweigerten die Verbände Sachsen-Anhalt und Berlin bereits die Gefolgschaft, während aktuell im mächtigen, mitgliederstarken Verband Nordrhein-Westfalen heftig diskutiert wird und der SPD-Vorsitzende für die Annahme der Verhandlungsgrundlage zur Bildung der Großen Koalition wirbt, wohl wissend, dass es hierbei wohl auch um sein eigenes politisches Schicksal gehen könnte. Am Sonntag entscheidet der Sonderparteitag der Sozialdemokraten dann abschließend über die Regierungsbeteiligung.
Halten des Rentenniveaus
Innerhalb der Krankenversicherung konnte innerhalb der Verhandlungsparteien ein Konsens erreicht werden, wobei das Gleichheitsprinzip hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder greifen soll und Arbeitgeber und Beschäftigte ihren entsprechenden Anteil zu leisten haben. Noch in Ihrer Amtszeit hatte sich Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) für „Haltelinien“ innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Die Umsetzung soll nun bis zum Jahr 2025 erfolgen, wobei das Rentenniveau bis dahin bei 48 Prozent gehalten werden soll.
Auch, die von der Union geforderte „Rentenkommission“ wird nach den Vorgaben des Sondierungspapieres bereits in diesem Jahr die Arbeit aufnehmen. Aufgabe der Kommission wird sein, entsprechende Leit- und Richtlinien zur zukünftigen Gestaltung und Umsetzung des deutschen Rentenversicherungssystems im Bund zu präzisieren. Geplant ist des Weiteren eine Pflichtversicherung für Selbstständige, sei es im Rahmen einer freiwilligen Versicherung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei anderen Vorsorgeträgern. Als Anreize sollen für diese Gruppen Erleichterungen im Mindestbeitragssatz geschaffen werden. Die Union konnte in diesem Bereich ferner durchsetzen, dass es keine Steuererhöhungen für Besserverdiener geben wird.
Weitere Punkte
Die Anhebung von Mütterrenten, für Mütter, die ihre Kinder vor dem Jahr 1992 geboren haben, sollte nach dem Willen der Union auf drei Rentenentgeltpunkte angehoben werden, welches insgesamt ein Haushaltsvolumen von 6,5 Milliarden Euro bedeutet hätte. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass diese Anhebungen zunächst nur für Mütter wirksam sind, die drei oder mehr Kinder bekommen haben. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich die alte Groko nicht auf eine sogenannte solidarische Lebensleistungsrente für langjährig Versicherte einigen können, obwohl diese im Koalitionsvertrag entsprechend verankert worden war.
Ministerin Nahles hatte diesbezüglich einen eigenen Vorschlag zur Schaffung der „Grundrente“ umgesetzt und man wird nun abwarten müssen, inwieweit die entsprechenden Regelungen innerhalb einer neuen Regierung durchgesetzt werden. Weitere Sondierungspunkte waren die Übereinkünfte der im Besonderen von der CSU geforderten „Obergrenze“ für Flüchtlinge, die nun eine Regelung zur Begrenzung der Zuwanderung ist und den damit zusammenhängenden Familiennachzug, wo eine Übereinkunft im Rahmen von „Korridorzahlen“ erzielt werden konnte.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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