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Lehrer

Lehrer dürfen: Mildernde Umstände bei der Notengebung berücksichtigen

Notentabelle
Jan
19
2018

Lehrer dürfen: Mildernde Umstände bei der Notengebung berücksichtigen; Bild: animaflora - Fotolia

Aufgrund eines Todesfalls in der Familie fällt die Leistung eines Schülers bei einer Klassenarbeit kurz nach dem Vorfall rapide ab. Bei der Vergabe der Zeugnisnote fällt dem Lehrer auf, dass der betreffende Schüler zwischen zwei Noten steht. Aufgrund des Todesfalls in der Familie entschließt er sich dazu, dem Schüler die bessere der beiden Noten zu geben.

Unerwartete Vorfälle wie Erkrankungen oder Tod in der Familie, ein plötzlich instabiles Umfeld oder sonstige Situationen können sich auf die Leistungen von Schülerinnen und Schülern auswirken. Auch wenn der Schüler vorher immer Bestnoten hatte, kann sich eine solche private Situation auch auf die Noten auswirken.

In der Ermittlung der Endnote für das Zeugnis stehen dann nicht selten eine gute Note einer weniger guten gegenüber. Steht ein Schüler zwischen zwei Noten, darf der Lehrer in einem solchen Fall mildernde Umstände walten lassen und dem Schüler die bessere Note ins Zeugnis eintragen. Allerdings besteht hierauf kein Anspruch seitens der Schüler.

Zudem dürfen mildernde Umstände lediglich bei der Ermittlung einer Endnote angewendet werden. Referate und Klassenarbeiten sind von dem Bewertungsspielraum ausgenommen. Hintergrund ist der Grundsatz, dass lediglich die erbrachte Leistung bewertet werden darf. Vergibt der Lehrer im oben beschriebenen Fall also die bessere Note, so spiegelt diese die grundsätzliche Leistungsbereitschaft des Schülers und nicht die aufgrund der persönlichen Situation eingeschränkte Leistungsmöglichkeit.

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