Zuletzt aktualisiert am 31.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Wie berichtet haben Hamburgs Beamte ab Mitte 2018 die Wahl, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung zusatzversichern oder durch die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Zuschuss des Landes absichern wollen.
Probe aufs Exempel und Vorlauf zur Bürgerversicherung?
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte mit ihrem Vorstoß den Stein ins Rollen gebracht, um nach eigener Aussage die Wahlmöglichkeiten der Beamten zu stärken. Die Freie- und Hansestadt Hamburg übernimmt auf der Grundlage des neuen Gesetzentwurfes die Hälfte der Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sich die Beamten für diese Art der Absicherung entscheiden und damit gegen eine private Zusatzversicherung zur Ergänzung der bestehenden Beihilfeleistung des Landes. Experten erwarten im Rahmen der neuen Gesetzgebung auch eine Art Probelauf in dem Sinne, wie sich die betroffenen Beamten entscheiden werden. Außerdem dient die Maßnahme einer Prüfung, welches Krankenversicherungsmodell die Länder und damit auch den Steuerzahler für die Zukunft entsprechend finanziell effektiver entlasten könnte.
Pressekommentar zur Thematik
Fraglich ist auch, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen von den neuen Kunden profitieren, ob die Beiträge hierdurch dennoch steigen und ob die private Krankenvollversicherung hierdurch einen erheblichen Nachteil erfahren wird. In einem Pressekommentar des Tagesspiegels lässt Autor Rainer Woratschka keinen Zweifel darüber aufkommen, den neuen Gesetzentwurf der Hamburger Senatorin positiv zu bewerten. Es gäbe keine vernünftige Argumentation dagegen, der Hamburger Beamtenschaft eine Wahlmöglichkeit bei ihrer Krankenversicherung zu überlassen. Der Schritt sei in jedem Fall längst überfällig. Außerdem sei es sinnvoll und gerecht, wenn man die Beamten nicht länger für das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung mit finanziellen Einbußen abstrafe.
Einhergehend damit sei die Beantragung eines entsprechenden Arbeitgeberzuschusses zum Versicherungsbeitrag eine Selbstverständlichkeit, die auch für alle anderen Arbeitnehmer ihre Gültigkeit hat. Nach Rainer Woratschka ist keine vernünftige Begründung vorhanden ausgerechnet Staatsbedienstete aus dem Versicherungssystem auszugrenzen, das für die allermeisten Menschen in der Bundesrepublik gängige Praxis ist. Nach Ansicht des Kommentators ist die einseitige Subventionierung einer bestimmten Krankenversicherungsart negativ zu bewerten, da diese eine Ungleichheit bei der Behandlung im Krankheitsfall verursacht, wettbewerbsschädigend ist und finanzielle Ungerechtigkeit schafft.
Einheitliche und einfache Regelungen sind wünschenswert
Die Kritik des Beamtenbundes ist nur teilweise nachzuvollziehen. Natürlich könnten die Beamten, die zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln die sonst üblichen Privilegien von Privatversicherten, wie beispielsweise eine schnellere Terminvergabe oder eine geringere Wartezeit bei einem Arztbesuch verlieren. Dennoch bleibt es Fakt, dass niemand zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln muss. Für viele wird es jedoch auch genügend zu berücksichtigende Vorteile bringen, sei es nur, um der Abrechnungsbürokratie mit der Beihilfestelle zu entgehen. Ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand, bei dem auch das Land für die Zukunft Einsparungspotenzial erfahren könnte. Analysen der Bertelsmann-Stiftung hierzu ergaben, dass wenn alle Beamten gesetzlich krankenversichert wären, würde der Bund schon innerhalb des ersten Jahres 1,6 Milliarden Euro einsparen – die Länder rund 1,7 Milliarden Euro.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- tagesspiegel.de: Gegen Wahlfreiheit gibt es kein Argument
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