Zuletzt aktualisiert am 01.10.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Unlängst verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Streikverbot für Beamte als wichtiges Instrument des Staates, um seine Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können. Ab dem 17.01.2018 verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht über die Thematik und befasst sich hierbei zunächst mit den verbeamteten Lehrkräften.
Gewerkschaftsforderung nach Streikrecht für Beamte
Innerhalb der bereits seit Wochen ausgetragenen Diskussionen zwischen Vertretern der Politik und Interessenvertretern bezog die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlies Tepe vor der Presse in Berlin klar Stellung. Die Gewerkschaftsvorsitzende bekräftigte ihre Überzeugung, dass der freiheitlich demokratische Rechtsstaat auch ohne eine extreme Abhängigkeit seiner Beamtenschaft zu seinen Dienstherren funktionsfähig sei und plädierte für das Streikrecht für Beamte. Tepe verwies in diesem Zusammenhang, dass das Streikrecht ein verbrieftes Grundrecht sei und es aus einem plausiblen Rechtsverständnis heraus kein vernünftiger Grund dafür spreche, dieses den Beamten vorzuenthalten.
In der weiteren Erläuterung bemängelte die GEW-Vorsitzende zudem die ungleiche Bezahlung der Beamten in Folge der Föderalismusreform. Tepe sieht in der sich auf die einzelnen Bundesländer verteilten Besoldungshoheit ein resultierendes, unterschiedlich ausfallendes Gehaltsniveau der armen und reichen Bundesländer. Die Auswirkungen auf die beschäftigte Beamtenschaft müsse von dieser als gegeben hingenommen werden, ohne ein wirksames Mittel der Gegenwehr. Tepe versicherte abschließend, dass auch im Falle eines Erfolges vor der Karlsruher Richterschaft, nicht mit massiven Streiks seitens der Beamten zu rechnen sei, da diese auch in der Vergangenheit nie als endgültiges Mittel der Erzwingung von Forderungen, sondern immer nur als warnendes Instrument eingesetzt wurden.
Beamtenbund gegen Änderung
Unterdessen sprach der neue Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Ulrich Silberbach, sich klar für die geltende Rechtssprechung und für das Streikverbot für Beamte aus. Silberbach begründete die besondere Sachlage mit dem Beamtenstatus und der gesellschaftlichen Erwartungshaltung hinsichtlich eines neutralen und verlässlichen Staatsapparates.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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