Zuletzt aktualisiert am 05.09.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Ende Oktober letzten Jahres konnten sich Gewerkschaftsvertreter und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst einigen, welcher unter anderem Gehaltsanhebungen von insgesamt 3,2 Prozent, eine Corona-Sonderzahlung und eine Umwandlung des Entgeltes beim Fahrradleasing vorsah. Um notwendige Details des Abschlusses festzulegen und eventuelle Änderungsbeschlüsse zu erörtern, führten beide Tarifparteien seit Dezember letzten Jahres Redaktionsverhandlungen durch, welche am 11. März dieses Jahres ihren Abschluss fanden.
Große Erleichterung nach langwierigen Nachverhandlungen
Insgesamt ergaben sich bei den Redaktionsverhandlungen im Nachgang der Tarifeinigung zwanzig Änderungsverträge sowie zwei eigenständige neue Verträge, welche zum einen die Corona-Sonderprämie für den öffentlichen Gesundheitsdienst und zum anderen die Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing betrafen. Der Hauptgeschäftsführer der kommunalen Arbeitgeberverbände, Niklas Benrath, wirkte nach Abschluss der Umsetzungsverhandlungen zur Potsdamer Tarifeinigung des letzten Jahres. Sichtlich erleichtert, als er gegenüber der Presse die konstruktive Arbeitsweise der beteiligten Tarifparteien hervorhob. Nach Beilegung des letzten großen Streitpunktes zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing stehe nach Auffassung der kommunalen Arbeitgeber einer zügigen Umsetzung der Ergebnisse nun nichts mehr im Wege.
Auch der Fachvorstand Tarifpolitik des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Volker Geyer, sprach in diesem Zusammenhang von einem äußerst zufriedenstellenden Ergebnis, nachdem sich die zurückliegenden Redaktionsverhandlungen zum Teil als schwierig erwiesen haben. Trotz der strittigen Sachauseinandersetzungen sei es gelungen, die Gespräche zielorientiert zu führen, so Geyer. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Christine Behle, die im positiv beendeten Verhandlungsmarathon ein klares Signal für die Beschäftigten sieht, bei dem die wichtige Rolle des öffentlichen Dienstes auch in schwierigen Zeiten eine Würdigung erfahre.
Weiteres Verfahren
Die wesentlichen weiteren Verfahrensweisen nach Beendigung der Redaktionsverhandlungen legen im Bereich der kommunalen Arbeitgeber eine zügige Veröffentlichung und Durchführung der Änderungstarifverträge dar. Daraus dürften sich in Kürze auch die entsprechenden Hinweise und Anordnungen zur Auszahlung der Entgelte aus den Tarifbeschlüssen ergeben. Für den Bereich des Bundes waren die Einigungen etwas früher erarbeitet worden und das Bundesinnenministerium hatte bereits am 5. Februar dieses Jahres die jeweiligen Informationen veröffentlicht. Die damit verbundenen Durchführungshinweise können somit vollzogen werden.
Im Überblick nachfolgend nochmals die wichtigsten Ergebnisse der TVöD-Tarifrunde 2020:
- Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2021 (1,4 Prozent, mindestens 50 Euro)
- Weitere Erhöhung zum 1. April 2022 (1,8 Prozent)
- Jahressonderzahlungserhöhung in den Stufen EG 1 bis EG 8 um 5 Prozent
Zulagenregelung für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen:
- Pflegezulage von 70 Euro ab dem 1. März 2021 (Erhöhung ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro)
- Intensivzulage von 100 Euro ab dem 1. März 2021
- Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 155 Euro monatlich
- Facharztzulage im öffentlichen Gesundheitsdienst von 300 Euro (ab dem 1. März 2021)
Auszubildende, Studierende und Praktikanten/- innen erhalten eine Entgelterhöhung von 25 Euro zum 1. April 2021 und weitere 25 Euro zum 1. April 2022. Zeitgleich wird die Übernahmeregelung von Auszubildenden verlängert.
Zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes ist eine Entgeltumwandlung für E-Bikes und Fahrräder möglich.
Sonderzahlung Corona-Pandemie:
- Gültig für alle Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikanten/- innen und Studierenden
- Gestaffelte Prämienzahlungen von durchschnittlich 400 Euro je nach Entgeltgruppe
Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Niveau im Westen innerhalb einer Zweistufenregelung im Jahr 2022 und 2023. Die entsprechenden Regelungen für die Beschäftigten im Pflege- und Krankenhausbereich werden erst ab dem Jahr 2023 wirksam. Der Abschluss zur Angleichung einer Arbeitszeit auf 38,5 Wochenstunden ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Im Bereich der Sparkassen steigen die Entgelte ab dem 1. Juli 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro und zum 1. Juli des Folgejahres um ein weiteres Prozent. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Situation im Segment des Flugverkehres wurde von den Tarifparteien vereinbart, einen entsprechenden „Notlagentarifvertrag“ auszuarbeiten, welcher umgehend einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden kann, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Die Gesamtlaufzeit des tarifvertraglichen Abschlusses beträgt 28 Monate.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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