Zuletzt aktualisiert am 03.10.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die aktuellen Geschehnisse und Aufmärsche rechtsgerichteter Gruppierungen, besonders in Sachsen, rufen ein großes mediales Echo hervor und geben Grund zu besorgniserregenden Analysen. Dabei mischen sich auch immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unter vermeintlich verfassungswidrige Meinungskundgebungen. Die Radikalisierung von Staatsdienern trägt dabei gefährliche, historische Züge.
Missbrauch des demokratischen Staatswesens
Schon der erste Versuch einer freiheitlichen Demokratie in Deutschland, die Weimarer Republik, musste sich gegen mächtige, radikalisierende Strömungen erwehren und scheiterte letztendlich. Zu jener Zeit gab es sicherlich wesentlich mehr Feinde der neuen demokratischen Grundordnung. Nationalisten, Marxisten, Kaisertreue, Kommunisten und eine breite Masse, welche das Diktat des Vertrages von Versailles nicht akzeptieren konnten. Die junge Demokratie ging jedoch völlig unterschiedlich gegen die radikalen Gruppierungen vor. Die immer stärker aufkommenden Nationalsozialisten wurden unter der preußischen SPD-Regierung rigoros bekämpft, während diese in Bayern oder auch in Baden-Württemberg fast keinerlei Strafen zu erwarten hatten.
Das änderte sich kurzfristig nur durch Hitlers Putschversuch im Jahr 1923. Bereits damals gab es für Staatsbedienstete klare Regelungen, die in der Republik von Weimar jedoch unterschiedliche Anwendung fand. Auch seinerzeit galt, dass der Beamte alles zu unterlassen habe, was nicht mit seiner Stellung zu vereinen sei und Schaden gegenüber der republikanischen, verfassungsmäßigen Staatsform verursachen könnte. Später, als aus den Nationalsozialisten bereits eine große politische Bewegung geworden war und diese mächtigen Zulauf erhielt, wurde es Beamten untersagt Mitglied in der NSDAP oder der Kommunistischen Partei (KPD) zu werden, wobei der preußische Vorstoß keine Anwendung mehr auf das gesamte Reichsgebiet fand.
Gefährliche Strömungen rechtzeitig unterbinden
Bei Gründung der Bundesrepublik wurde die Regelung für Beschäftigte des Staates übernommen, keine radikalisierenden, extremistischen politischen Aktivitäten auszuüben oder zu unterstützen. Die freiheitlich rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik und die Regierungen innerhalb der frühen Gründungsjahre verboten extremistische Parteien und Gruppierungen aus dem rechten und linken Spektrum und gingen mit klar definierter Härte gegen diese Tendenzen vor. Später zeigte der sogenannte „Radikalenerlass“ aus dem Jahr 1972 eindeutige Grundsätze für das Verhalten von Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes auf, die zum Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung unerlässlich schienen.
Diese radikalen Strömungen, Gruppierungen und mittlerweile auch Parteien, die augenscheinlich offen die Beendigung der freiheitlichen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik anstreben, hat es im Verlauf der 69 jährigen Geschichte immer gegeben, doch vielleicht noch niemals so tendenziell stark ausgeprägt wie aktuell. Darunter fallen selbstverständlich auch etliche Staatsbedienstete, ja sogar gewählte Volksvertreter und Mitglieder des Bundestages oder der Landtage. Die Frage, wie viel Populismus, Extremismus und radikalisierende Bestrebungen eine Demokratie aushalten muss oder kann, ist wohl nur eine von der Historie zu beantwortende.
Mahnende Beispiele lassen sich selbst in unmittelbarer europäischer Nachbarschaft erkennen, beispielsweise in Polen oder Ungarn, wo nach Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit, Versuche unternommen werden auch die Justiz gleichzuschalten. Diktatorische Grundlagen zur Schaffung autoritärer Systeme. Der demokratische Rechtsstaat muss daher schon im „Kleinen“ dafür Sorge tragen, dass seine Bediensteten loyal und treu zum freiheitlich rechtlichen Grundgedanken stehen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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