Zuletzt aktualisiert am 11.09.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Diskussion über die Einführung eines generellen Streikrechtes für Beamte
Ein Ausgangsfall am 27.02.2014 in Münster, sorgte für Furore. Eine verbeamtete Lehrerin soll aufgrund einer Streikteilnahme 1500 Euro zahlen und geht in Revision und gewinnt diesen Einzelfall. Hierauf hin wird eine Diskussion über die Einführung eines generellen Streikrechtes für Beamte entfacht, jedoch ohne nennenswerte Erfolge. Nun ist diese Thematik erneut Bestandteil einer Diskussion zwischen Lehrkräften und Staat: Die Lehrerschaft kämpft schon seit Jahren für ein Streikrecht, jedoch bisher vergeblich, da das Streikrecht laut Beamtenrecht sogar verboten ist. Trotz der Tatsache, dass es ich beim Streikrecht um ein Menschenrecht handelt, wollen Staat und Bundesländer nicht nachgeben. Dies sorgte gerade zum neuen Schuljahr, wo den Lehrern durch die sogenannte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung noch eine Wochenstunde mehr aufgelistet wurde und die Forderung nach dem Streikrecht immer noch nicht erhört wurde, für Ärger.
Niedersachsen als Vorreiter
Niedersachsen will hier jedoch einlenken und den Beamten bereits bis Anfang 2015 zum Streikrecht verhelfen. Da im Frühjahr 2015 die nächsten Tarifverhandlungen anstehen, wird mit Warnstreiks zu rechnen sein, die laut Bildungsgewerkschaft GEW allerdings nur Tage und keine Wochen dauern werden. Natürlich plädieren einige Gegner darauf, dass es ein Streikrecht als solches dennoch für Beamten nicht gäbe, jedoch setzt die GEW dagegen, dass durch den oben genannten Einzelfall dieses Verbot aufgehoben worden wäre. Die Landesregierung fürchtet nun Massenniederlegung unter den Staatsdienern und erinnert daran, dass Lehrer beispielsweise durch die deutlich kleineren Klassen eher entlastet, als belastet würden.
Lehrer durch Inklusion belastet
Die bildungspolitischen Neuerungen, wie beispielsweise die Inklusion, also die Integration von behinderten Kindern in den Schulalltag bzw. in die Gesamtschulen überfordert viele Lehrkräfte. Diese wissen und können auch oftmals gar nicht wissen, worauf es beim Umgang mit diesen Kindern zu achten gilt. Daher werden die Streiks der überlasteten Lehrkräfte sicherlich zunehmen, sollte ihnen keine Möglichkeit gewährt werden, sich fortzubilden und so den Alltag möglichst stressfrei bewältigen zu können. Dies ist nicht nur äußerst wichtig für die Lehrkräfte, sondern auch notwendig, um allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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