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Die Riester Rente – Beamte und Rentenversicherungspflichtige ungleich behandelt

Recht
Jan
15
2015

Beamte und Rentenversicherungspflichtige ungleich behandelt; Bild: Africa Studios - Fotolia

Streitfall war hierbei die Übermittlungspflicht der Besoldungsdaten, die bei Beamten als Voraussetzung für die Altersvorsorgezulage gilt. Diese Pflicht besteht nur bei Beamten oder gleichgestellte Beschäftigte.

Was genau ist die Riester Rente eigentlich?

Unter der Riester Rente versteht man eine staatlich geförderte Private Rentenversicherung, die zur Sparte der Altersvorsorge gehört. Grundvoraussetzung für eine Riesterförderung ist dabei der Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages. Um alle Zulagen zu erhalten, müssen Beamte mindestens 4% ihres Vorjahreseinkommens in einen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Mehr zum Thema Riesterrente finden Sie hier. Insgesamt gibt es verschiedene Riester-Optionen:

Riester-Versicherungen

Man zahlt zu Beginn der Versicherung einen monatlichen Beitrag und erhält dann beim Eintritt in das Rentenalter einen monatlichen Beitrag bis zum Tod

Riester-Fonds

Beim Riester-Fond legt man die ersparten Beiträge in einem Fond. Man profitiert bei dieser Anlage von der Weiterentwicklung des Fonds bis zum Auszahlungspunkt. Hierbei sind jedoch auch maßgebliche Risiken zu beachten.

Riester-Banksparplan

Ein monatlicher Beitrag wird eingezahlt. Staatlich gefördert werden allerdings nur zertifizierte Banksparpläne.

Streitfall Übermittlungspflicht

Präzedenzfall für die Annahme der Ungleichberechtigung war hierfür eine Beamtin, die zwar über einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag verfügte, jedoch die Einverständniserklärung für die Übermittlungspflicht der Besoldungsdaten überlas und diese erst 7 Jahre später anfügte. Daher blieben die staatlichen Förderungszahlungen aus, woraufhin die Beamtin klagte. Aufgrund der langen Zeit wurde die Klage jedoch abgewiesen, maximal zulässig wäre eine Nachreichungsfrist von 2 Jahren gewesen.

Warum Ungleichberechtigung?

Viele Beamte sehen sich aufgrund dieses Präzedenzfalles durch die Übermittlungspflicht der Besoldungsdaten benachteiligt, denn für Rentenversicherungspflichtige gilt diese nicht. Bei ihnen genügt lediglich der Abschluss eines zertifizierten Riestervertrages. Diese Tatsache zieht für Beamten, die der Übermittlung der Besoldungsdaten nicht fristgerecht nachkommen eine unangenehme Folge nach sich: Die staatlichen Zuschüsse entfallen endgültig. Die Zahlung der Beiträge ändert an dieser Tatsache leider gar nichts.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. haufe.de
  2. riester-fonds.de
  3. stern.de
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