Zuletzt aktualisiert am 06.01.2025 um 12:50 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Bereits seit Jahren bildet Berlin in Sachen Beamtenbesoldung das Schlusslicht. Nun wird geklagt.
Gegen die geringe Besoldung klagen die Berliner Beamte nicht zum ersten Mal. Aktuell entschied das Oberverwaltungsgericht in drei Fällen, ob es aufgrund der zu niedrigen Besoldung eine Verfassungsverletzung gäbe. Die Kläger, drei Richter, hatten das Land Berlin verklagt, weil Ihnen Ihre Gehälter zwischen 2009 und 2015 als zu niedrig erschienen. Sie plädierten damit auf den Grundsatz „Amtsangemessene Alimentation“ im Grundgesetz. Allerdings blieben alle drei Klagen bislang erfolglos. Die Kläger haben nun die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Insgesamt gibt es in Berlin etwa 1300 Richter und 350 Staatsanwälte, die unter das Besoldungsgesetz fallen. Die Kläger hatten auf einen Rechtsspruch zu ihren Gunsten gehofft, da im vergangenen Jahr bereits die Besoldung in Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig eingestuft worden war. Der Misserfolg der Klage in Berlin kam daher für viele Beamte überraschend, da allein die Lebenshaltungskosten in Sachsen-Anhalt deutlich unter denen in Berlin liegen. Aktuell stehen noch sieben Klagen von Berliner Beamten zu diesem Thema aus.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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