Zuletzt aktualisiert am 06.11.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Der Beschluss vom 26.07.2016, der in Magdeburg gefällt wurde, lässt vielerorts vermutlich Beamtengesichter strahlen. Diese Woche wurde nämlich eine Nachzahlung für knapp 33.000 Beamte beschlossen.
Nachzahlung ahoi!
Betroffen von den Nachzahlungen sind alle Beamten des Landes und der Kommunen. Die Nachzahlung soll rückwirkend für den Zeitraum vom 01.04.11 und 31.12.14 erfolgen. Dafür sollen 1,45 Prozent der jeweiligen Grundgehälter nachgezahlt werden. Das verkündete zumindest Finanzminister Schröder. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das bei einem Polizeihauptmeister im mittleren Alter und Besoldungsgruppe A9 eine Zahlung von etwa 490 Euro. Bei einer Lehrerin mit Besoldungsgruppe A13 liegt die Nachzahlung etwa bei 750 Euro.
Kostendämpfungspauschale ade.
Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung, die bei Einreichung der Rechnungen bei der Beihilfestelle abgezogen wird. Je höher die Besoldungsgruppe, desto höher liegt auch die Selbstbeteiligung. Selbstredend, dass diese nicht gerade gern gezahlt wird. Doch das hat, wenn man dem Finanzminister glauben darf, bald ein Ende. Genauer gesagt bereits ab dem kommenden Jahr. Die Kostendämpfungspauschale soll sogar rückwirkend zurückgezahlt werden. Zusammen mit den lohnbasierten Nachzahlungen rechnet das Finanzministerium mit einer finanziellen Belastung von rund 24,5 Millionen. Im Dezember wird dann endgültig über den Gesetzesentwurf abgestimmt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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