Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Es ist beschlossene Sache: Zukünftig sollen Unternehmen, die Pensionsrückstellungen für Ihre Mitarbeiter bilden, entlastet werden. Das Kabinett entschied nun, dass zur Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten der durchschnittliche Zins der vergangenen zehn Jahre genutzt werde. Diese Regelung soll die Unternehmen in Zeiten der Niedrigzinsphase deutlich entlasten, denn um genügend Zinsen zu bekommen, sind die Unternehmen gezwungen immer größere Summen anzulegen.
Niedrigzinsen sollen Unternehmen nicht belasten
Im Laufe eines wachsenden Unternehmens, mit wachsenden Mitarbeiterzahlen, wachsen auch die Pensionsrückstellungen auf Milliardenhöhe. Da aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase kaum noch Zinsen anfallen, müssen Unternehmen immer mehr Geld anlegen, um die gleiche Menge an Zinsen zu erhalten. Die Bundesregierung möchte die Unternehmen, die schließlich eine wichtige Grundlage in der deutschen Wirtschaft bilden, unterstützen. Das Problem bei den immer höher werdenden Aufwendungen für die Unternehmen ist, dass diese nicht zu 100 % beim Fiskus abgesetzt werden können. Um die finanzielle Belastung für Unternehmen diesbezüglich zu minimieren, wurden nun erste Anpassungen vorgenommen.
Neuer Berechnungszeitraum: 10 Jahre statt 7
Der Unternehmen zu liebe soll nun ein anderer Zinssatz zur Berechnung der Rückstellungen der Betriebsrenten genutzt werden. Ursprünglich zog man den durchschnittlichen Zinssatz von den letzten 7 Jahren zu raten, nun soll es der letzten 10 Jahre werden. Vor 10 Jahren war das Zinsniveau deutlich höher, als zurzeit. Natürlich geht dieser Zuspruch an die Unternehmen auch mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen einher, die die Ausnutzung des neuen Zinses verhindern sollen. So soll es beispielsweise eine sogenannte „Ausschüttungssperre“ geben, die verhindern soll, dass zukünftige Zinsgewinne einfach ausgeschüttet werden. Ebenfalls besteht für die Unternehmen ein Wahlrecht, ob auch das Jahr 2015 nach der Neuregelung behandelt werden soll.
Sichere Betriebsrenten zum Ziel
Das vorrangige Ziel des Kabinetts ist, die Betriebsrenten zu sichern. Pensionszahlungen werden in der Regel ja erst in Jahren fällig und stehen in der Bilanz eines Unternehmens. Um den Gegenwartswert zu ermitteln, wird der bereits beschriebene Durchschnittszins verwendet. Dieser sank in den letzten Jahren jedoch drastisch, was natürlich auch den Durchschnittszins negativ beeinflusste. Ende 2014 betrug dieser bei einer 15-jährigen Rückstellung noch 4,53 %. 205 hingegen schrumpfte der Wert bereits auf 3,89 % und er wird wohl noch weiter sinken. Um eben jenen Effekt abzumildern, wurde der Berechnungszeitraum nun auf 10 Jahre verlängert.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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