Wer seinem Dienst fernbleibt, der läuft bei Verurteilung Gefahr auch den Streit, um das Besoldungsverfahren zu verlieren.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Woche entschied, kann sich ein vorangegangenes Urteil auch nachteilig auf weitere Urteile auswirken. Im Präzedenzfall blieb ein Beamter seinem Dienst fern und verlor daraufhin teilweise seine Dienstbezüge. Dieser Urteilsspruch wirkte sich auch auf das nachfolgende Verfahren aus. Im Präzedenzfall war ein Beamter seinem Dienst als Zollhauptsekretär ferngeblieben und wurde daraufhin in das Amt des Zollobersekretärs degradiert. Gegen die Feststellung des Verlustes der Besoldung wurde jedoch geklagt. Allerdings scheiterten die Kläger bereits in der Vorinstanz. Das Berufungsgericht hatte nicht erneut geprüft, ob der Angeklagte auch tatsächlich dem Dienst ferngeblieben war. Es nahm schlichtweg an, dass das rechtskräftige Urteil zuvor auch bindend für das Besoldungsverfahren sei. Dem stimmte das Bundesverwaltungsgericht nun zu. Es sei demnach eindeutig, dass ein Urteil welches Disziplinarmaßnahmen ausspreche, bereits ein konkretes Dienstvergehen darstelle.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Urteil zu Dienstvergehen wirkt sich auf weiteres Verfahren wegen Besoldungsansprüchen aus
- beamten-informationen.de – Besoldungsansprüche
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