Zuletzt aktualisiert am 06.11.2024 um 3:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Im Beamtentum wimmelt es ja bekanntermaßen vor Sonderregelungen. Nun wird der Fundus um eine weitere Sonderregel erweitert. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2013 hervor. Normalerweise darf ein Arbeitsvertrag nicht grundlos befristet werden, wenn zuvor zwischen den beiden Parteien bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das gestaltet sich jedoch anders, wenn es sich beim Arbeitnehmer um einen ehemaligen Beamten handelt. Bestand zuvor nämlich ein Beamtenverhältnis, ist eine grundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Ehemalige Beamte dürfen befristet beschäftigt werden
Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus 2013 könne man ein Beamtenverhältnis auf Zeit nicht mit einem Arbeitsverhältnis nicht gleichstellen. Daher dürfe man ehemalige Beamte zunächst als Angestellte zeitlich befristet beschäftigen. Beim Präzedenzfall zu diesem gerichtlichen Beschluss arbeitet die Klägerin zunächst von 1999 bis 2011 als Beamtin an einer Universitätsklinik. Zunächst war dieses Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre befristet, wurde verlängert und endete 2009. Von 2009 bis 2011 wurde die Klägerin grundlos befristet beschäftigt. Dagegen klagte die ehemalige Beamtin — jedoch stellte sich weder vor dem Bundesarbeitsgericht, noch bei einer der anderen 2 Instanzen ein Erfolg ein.
Mehrmalige Befristungen erlaubt
Die Tatsache, dass der Vertrag der Beamtin mehrmals befristet wurde, veranlasste die Beamtin zur Klage. Allerdings wies das Gericht diese Klage zurück, da Befristungen ohne einen „Sachgrund“ tatsächlich für zwei Jahre erlaubt sind. In dieser Zeit ist es zudem rechtens, den befristeten Vertrag bis zu dreimal zu verlängern. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn zuvor noch kein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestand. Oftmals kommt daher ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit sogenanntem „Sachgrund“ zustande. Diese Befristung ist zudem über einen deutlich längeren Zeitraum möglich, als solche ohne Sachgrund. Die häufigsten Sachgründe sind etwa Schwangerschaften oder Krankheitsvertretungen.
Neben dem Thema Befristung ist auch das Thema Dienstunfähigkeit für Beamte, jedoch auch für Beamtenanwärter und Referendare von immer größerer Bedeutung. Informieren Sie sich hier genauer:
Dienstunfähigkeitsversicherung Referendare
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- aachener-zeitung.de – Ex-Beamte dürfen befristete Arbeitsverträge bekommen
- haufe.de – Befristete Arbeitsverträge
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