Zuletzt aktualisiert am 20.09.2024 um 4:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Im digitalen Wandel haben sich Programmanwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) wie etwa der Chatbot ChatGPT schnell innerhalb des Bildungssystems verbreitet. Die Frage, wie sinnvoll die Verwendung derartiger Hilfsmittel wirklich ist, geht seitdem einher mit der Diskussion um die entsprechenden Bewertungsgrundlagen bei schriftlichen Leistungen im Schulbetrieb.
Philologenverband fordert Klarheit
Die Verwendung von auf Künstlicher Intelligenz beruhender Hilfsprogramme schafft bei Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für Verunsicherung. Die Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Philologenverbandes, Sabine Mistler, forderte hinsichtlich dieser Thematik verbindliche Regelungen. Da es keinerlei Rechtssicherheit gäbe und niemand abschätzen könne, wie bei schriftlichen Ausarbeitungen oder im Zuge des Unterrichts mit der Nutzung von solchen KI-Anwendungsprogrammen zu verfahren sei, sollte das Problem umgehend bei einem Gipfelgespräch erörtert werden. Mistler regte hierzu an, dass bei einem solchen Diskurs nicht nur Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung beteiligt sein müssten, sondern vor allem auch Lehrkräfte, die in der Praxis bereits Erfahrungen mit der Nutzung von derartigen Softwarediensten gesammelt haben.
Hierzu gelte es, die rasanten Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz, die Aspekte aus den Bereichen Datenschutz, Recht, der Pädagogik und der Didaktik zu berücksichtigen, aber auch die Frage nach der allgemeinen Bildungsgerechtigkeit. Die Vorsitzende des Philologenverbandes NRW verwies darauf, dass es innerhalb des Bildungsministeriums augenscheinlich keinerlei Bestrebungen gäbe, eine Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Kontext des Schulbetriebes einschränken zu wollen, doch spätestens, wenn Programmanbieter wie bereits angekündigt eine derartige Software nur noch kostenpflichtig anbieten würden, wäre eine Bereitstellung der durchaus ebenfalls zu diskutierenden Inhalte nicht mehr für jeden gewährleisten.
Bewertungen von eigenständig erbrachten Leistungsnachweisen
Erst im November 2022 hatte der US-amerikanische Softwareentwickler OpenAI die Testversion des Programmes ChatGPT veröffentlicht und seither nutzen schon etliche Millionen Anwender das sprach-basierende KI-Tool. Bei derartigen Anwendungen, die sowohl von Schülern/ – innen als auch von Lehrkräften genutzt werden, ist aus rechtlicher sowie didaktischer Sicht eine Grauzone entstanden, so die Vorsitzende des Philologenverbandes NRW. So stellt sich die Frage nach einer möglichst objektiven Bewertung von schulischen Leistungen. Den Forderungen, die von einigen Seiten erhoben wurden, schriftliche Haus- und Facharbeiten komplett abzuschaffen, erteilte Sabine Mistler eine klare Absage.
Eine derartige Maßnahme, könne keine Lösung sein und es müsse auch zukünftig die Möglichkeit gegeben sein, eigenständig erbrachte Leistungsnachweise von Schülern/ – innen bewerten zu können. Um den regulären Schulbetrieb und Bildungszweck erfüllen zu können, sollte in bestimmten Fällen die Verwendung von entsprechenden KI-Anwendungsprogrammen untersagt oder eingeschränkt werden. Für solche Entscheidungen seien allerdings nicht einzelne Schulen in der Verantwortung, sondern hierzu bräuchte es einheitliche, landesweite Regelungen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. News4teacher
2. WAZ
3. NDR
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