Zuletzt aktualisiert am 11.10.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Die rechtliche Grundlage einer staatlichen Forschungsförderung ist im Grundgesetz geregelt. Dieses verwehrte bisher eine enge Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. Mit der Änderung des Art. 91b Abs.1 GG hat der Bund größere Gestaltungsmöglichkeiten, um Hochschulen und Universitäten besser und dauerhaft zu finanzieren. Verlierer bleiben die Schulen. Sie werden weiterhin ausschließlich von den Ländern finanziert.
Ende der befristeten Hochschulverträge
Mit der Änderung des Grundgesetzes darf der Bund künftig Institute und Hochschulen zeitlich unbegrenzt unterstützen. Sie werden in Bezug auf die finanzielle Förderung mit nicht universitären Forschungsinstituten gleichgestellt. Wissenschaftler, die bisher mit befristeten Hilfsprogrammen gearbeitet haben, können nach der Reform mit mehr Kontinuität in ihren Forschungsaufträgen rechnen. Um eine gerechte Verteilung der Fördergelder auf alle Bundesländer zu gewährleisten, hat die Bundesregierung entschieden, dass alle Länder den Hilfen einer Hochschule zustimmen müssen. Ob diese Entscheidung sinnvoll ist, wird sich zeigen. Denn damit könnte ein einziges Bundesland einen Beschluss kippen.
Förderung der Forschungselite
Bundesregierung und Länder betonen, dass die Grundgesetzänderung nicht die föderalen Strukturen betreffe. Die Eigenverantwortlichkeit der Universitäten bleibe trotz Unterstützung des Bundes erhalten. Ziel der Reform sei es, Wissenschaft, Forschung und Lehre mit Finanzspritzen des Bundes weit voranzubringen und wissenschaftliche Spitzenleistungen besonders zu fördern. Das jährliche Förderungsvolumen auf Grundlage des geänderten Grundgesetzes wird weit über 13 Milliarden Euro jährlich betragen und ist damit auf einem neuen Höchststand.
Plädoyer für die Schulen
Die Gesetzesänderung hat eine heftige politische Debatte ausgelöst. Kritische Stimmen kommen auch aus den Reihen der Koalition. So fordert die SPD eine bildungspolitische Wende, damit Bildung nicht mehr so stark von der sozialen Herkunft abhängig ist. Mit der Zuwanderung von etwa 300.000 schulpflichtigen Kindern im Jahr 2015 seien zusätzliche 20.000 Lehrer notwendig. Außerdem müssten Ganztagsschulen und Kitas ausgebaut werden. Das Thema Inklusion und die Verbesserung der schulischen Standards zählen zu den großen Herausforderungen an den Schulen. Das allein könnten die Länder nicht stemmen. Die hohe Verschuldung der Kommunen führe dazu, dass Schulen nur noch mit dem Notwendigsten ausgestattet seien. Das Kooperationsverbot verhindere die Unterstützung der Schulen durch den Bund. Der SPD-Chef Sigmar Gabriel geht noch einen Schritt weiter und fordert die Abschaffung des „irren Kooperationsverbotes“.
Bildungsarmes Deutschland
Auch der Kinderreport 2016 des Deutschen Kinderhilfswerkes weist darauf hin, dass sich eine überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung in Deutschland umfassende Reformen im Bildungssystem wünsche. Nach einer repräsentativen Umfrage fanden über 90 Prozent der Befragten folgende Punkte besonders wichtig:
- Einführung eines einheitlichen Bildungssystems zwischen den Bundesländern, auch um den Schulwechsel zu erleichtern.
- Mehr Erzieher und Lehrer in Kitas und Schulen, um eine spezielle Förderung benachteiligter Kinder zu ermöglichen.
- Geringere Kostenbeiträge sozial Benachteiligter in Kitas und Schulen, Kostenfreistellung für Lernmaterial und Tagesverpflegung, kostenlose Teilnahme an Sport und Kultur.
- Ganztagsbetreuung und Lernen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus.
Bildung ist der Schlüssel für das gesellschaftliche Leben. Und der Schulabschluss in Deutschland ist immer noch von entscheidender Bedeutung für eine erfolgversprechende berufliche Entwicklung. Insgesamt sind rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut betroffen. Der Bund wird sich in den nächsten Jahren intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen, um Handlungsspielräume und Planungssicherheit auch an den Schulen zu garantieren.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- bundestag.de – Bundestag lockert das Kooperationsverbot
- finanznachrichten.de – Kinderreport 2016 des Deutschen Kinderhilfwerkes
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