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Extra Bezahlung für Beamtenarbeit in Flüchtlingsheimen

Drei Stapel Geldmünzen
Feb
22
2016

Drei Stapel Geldmünzen; Bild: Beamten-Infoportal

Die Arbeit in den deutschlandweiten Flüchtlingsheimen ist eine harte und vermutlich auch deprimierende Arbeit, da man direkt mit all der Armut und den Schicksalen konfrontiert wird. Bis jetzt wird für diese wichtige Arbeit lediglich das ganz normale Gehalt gezahlt, doch die aktuelle Version des Besoldungsgesetzes sieht vor, dass für die Arbeit in sogenannten „Erstaufnahmelagern“ ein Gehaltszuschlag fällig wird. Knapp 120 Euro sollen Festangestellte und Vollzeitbeschäftigte Beamte zusätzlich zum Grundgehalt beziehen.

Gehaltszulagen in Thüringen

Der Landevorsitzende des Thüringer Beamtenbundes befürwortet die, in seinen Augen durchaus berechtigten, Sonderzahlungen für den Dienst in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die aktuelle Fassung des „Gesetzes- und Verordnungsblattes“ des Freistaates Thüringen belegt die Ansicht des Vorsitzenden. Zunächst war nur von Zulagen für Beamte, doch auf Nachfrage beim Finanzministerium gelte diese Zulage auch für Tarifbeschäftigte. Unter Experten wird die Flüchtlings-Zulage mit der einstigen Sonderzulage für westdeutsche Beamte verglichen. Diese konnte bis 1995 erhalten werden und war damals unter dem Namen „Buschzulage“ bekannt, denn die Beamten wurden dafür entschädigt, dass sie ihren Dienst in den neuen Bundeländern verrichteten.

Noch geringe Anzahl der Begünstigten

Derzeit bekommen gerade einmal elf Beamte und 27 tariflich Beschäftigte die Sonderzulage von 120 Euro gezahlt. Nach Hochrechnung des Finanzamtes betragen die im Februar dadurch verursachten Kosten 4416 Euro. Doch es bekommen nicht nur Vollzeitbeschäftigte einen Zuschlag, sondern auch Teilzeitbeschäftigte. Diese erhalten zwar nicht die vollen Bezüge, aber immerhin Anteile. Generell wird die Einführung der Sonderzulagen für die Arbeit in den Erstunterbringungsstellen allerdings als fair und gut bewertet. Insgesamt wird allerdings auch Kritik laut, denn die Anpassung des Besoldungsgesetztes dauerte knappe sechs Monate. Ob diese nachträglich erstattet werden sollen, ist noch nicht abgeklärt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. otz.de – Beamte erhalten für Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen extra Geld
  2. abendblatt.de – Beamte im Flüchtlingsamt fordern Zuschläge für Mehrarbeit
  3. dbb.de – Bundesbeamte: Anforderungen durch Flüchtlinge werden anerkannt
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