Zuletzt aktualisiert am 01.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Ebenso wie für Arbeitnehmer besteht für Beamte die Pflicht zur Pflegeversicherung. Das gilt nicht nur für die Beamten, die über die Beihilfe privat versicherte sind, sondern auch für die Beamten, die während ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge bekommen. Der Beamte muss dabei nicht nur sich selbst pflegeversichern, sondern ebenso alle Angehörigen mit Beihilfeanspruch.
Die Pflicht eines Beamten zur Pflegeversicherung endet nicht mit der Dienstzeit. Aufgrund gesetzlicher Richtlinien gilt sie auch für pensionierte Beamte. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen fallen auch während der Pension weiterhin an. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Pensionär im Falle einer privaten Krankenversicherung die Beiträge zur Pflegeversicherung zusammen mit den Beiträgen für die Krankenversicherung monatlich entrichten. Die Höhe der Beiträge orientiert sich, wie die Beiträge zur Krankenversicherung, an der jeweiligen Beihilfeverordnung, der Gesellschaft und dem gewählten Tarif.
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