Zuletzt aktualisiert am 13.11.2024 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
2012 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) verabschiedet, das nun zu Beginn 2013 eingeführt wurde. Hintergrund der Pflegereform war die Problematik, die sich prinzipiell aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ergibt. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich um eine Teilkaskoversicherung. Die anfallenden Kosten werden im Pflegefall nur zu einem bestimmten Teil gedeckt. Der Rest muss vom Versicherten oder dessen Angehörigen selbst getragen werden. Können die Kosten nicht selbst gedeckt werden, muss Hilfe beim zum Sozialamt beantragt werden.
Ziel der Pflegereform war es, die Leistungen für die Versicherten zu verbessern. Ebenso will man den Versicherten einen Anreiz für mehr private Vorsorge zu bieten. Dazu wurde zu Beginn 2013 zusammen mit der Pflegereform die staatlich geförderte, kapitalgedeckte private Pflegezusatzversicherung eingeführt. Allgemein bekannt als Pflege-Bahr heißt die neue Pflegezusatzversicherung offiziell „Geförderte Ergänzende Pflege Versicherung (GEPV)“. Wie auch bei der Riester-Rente der sogenannte “Pflege-Bahr” durch staatliche Zulagen gefördert werden.
Voraussetzungen und Zuschuss
Damit ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht, muss der Versicherungsnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Versicherungsnehmer muss mindesten 18 Jahre alt sein.
- Der Versicherungsnehmer muss in Deutschland wohnhaft sein.
- Der Versicherungsnehmer muss Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sein.
- Zum Zeitpunkt des Abschlusses darf noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten sein.
- Der Versicherungsnehmer muss monatlich mindestens 10 Euro selbst in den Vertrag einzahlen.
- Der Vertrag muss alle Pflegestufen versichern.
- Der Vertrag muss für die Pflegestufe III muss er mindestens 600 Euro monatlich leisten. Die Mindestleistung muss in Pflegestufe II bei 30 %, in Pflegestufe I bei 20 % und in Pflegestufe 0 bei 10 % der versicherten Leistung der Pflegestufe III liegen.
Erfüllt ein Vertrag diese Voraussetzungen, bezuschusst der Staat diesen mit einem fixen Betrag von 60 Euro im Jahr.
Vorteile des “Pflege-Bahr”
Der große Vorteil an den Pflegebahr-Produkten ist, dass für den Abschluss keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Das kommt vor allem älteren Menschen zugute, für die eine Versicherung in ungeförderten privaten Pflegeversicherungen aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht möglich ist. Die Versicherer dürfen Versicherungsnehmer aufgrund ihres Gesundheitszustandes weder ablehnen noch Leistungsausschlüsse vornehmen. Die Erhebung eines Risikozuschlages ist für diese Verträge ebenfalls nicht zulässig.
Der “Pflege-Bahr” lohnt aber nicht für jeden. So eignet er für Geringverdiener eher weniger. Zwar kann der Vertrag bei finanziellen Engpässen bis zu drei Jahre ruhen, bekommt der Versicherungsnehmer später allerdings Leistungen vom Sozialamt, werden im Pflegefall die Leistungen aus der Pflegeversicherung auf die Grundversorgung des Versicherungsnehmers angerechnet. Nach Angaben von Verbraucherexperten ist der Abschluss eines Pflegebahrs nur dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge dauerhaft zahlen kann.
Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten
Wie bei normalen privaten Pflegeversicherungen lohnt es, sich möglichst früh abzusichern. Denn je länger die Laufzeit des Vertrages ist, desto geringer fällt auch der Monatsbeitrag aus. Von einem zu geringen monatlichen Beitrag sollte aber in jedem Fall abgesehen werden. Im Schnitt kostet heute ein Pflegeheimplatz für die Pflegestufe III über 3200 Euro. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt dafür nach heutigem Stand maximal 1550 Euro monatlich. Ein Pflege-Bahr-Vertrag mit einem monatlichen Beitrag von 15 Euro wird daher nicht ausreichen, um die Differenz auszugleichen. Da für Pflegebahr-Produkte keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer zulässig ist, ist in Zukunft ebenfalls mit einem Anstieg der Prämien zu rechnen. Ebenso gibt es große Leistungsunterschiede zwischen den Angeboten der jeweiligen Anbieter.
Beim Abschluss einer geförderten Pflegeversicherung sollte darauf geachtet werden, dass der Tarif für alle drei Pflegestufen gilt. Ebenso sollte der Vertrag eine sogenannte Dynamisierung enthalten. Dabei handelt es sich um eine Anpassung der Leistungen an die Inflationsrate. Zwar steigen mit einer Dynamisierung mit der Zeit die Beiträge, dafür wird aber ein künftiger Wertverlust der vereinbarten Leistungen ausgeglichen. Auch sollte beim Abschluss eines Pflege-Bahrs bedacht werden, dass der Versicherungsnehmer in der Regel erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren Anspruch auf Leistungen aus seiner Pflegeversicherung hat.
Der Pflegebahr ist ein guter und unbürokratischer Ansatz, privat vorzusorgen. Betrachtet man jedoch die durchschnittlichen Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim, wird schnell klar, dass die Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung und Pflege-Bahr nicht ausreichend sind, um die Pflegelücke zu schließen. Die staatlich geförderte Pflegevorsorge als Grundsockel der privaten Absicherung sollte deshalb nach Möglichkeit durch die Kombination mit anderen, nicht geförderten Tarifen ergänzt und kombiniert werden. Wer sich den vollen Zuschuss für 2013 sichern möchte, sollte bis spätestens zur Jahresmitte einen förderfähigen Vertrag abschließen.
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