Zuletzt aktualisiert am 07.12.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Obwohl viele sogenannte „Ein-Fach-Lehrer“ in Thüringen seit Jahren längst ein ähnliches Lehrpensum verrichten wie ihre Kollegen mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer, unzählige Unterrichts- und Vertretungsstunden übernehmen, werden ihre Leistungen nicht entsprechend gewürdigt und könnten auch bei einer Überarbeitung des Besoldungsgesetzes erneut erheblich schlechter gestellt werden.
Beamtenrechtliche Ungleichstellung
In der erneuerten Besoldungsregelung der rot-roten Landesregierung, die demnächst in Kraft treten soll, wird Regelschullehrern mit zwei Lehrbefähigungen eine neue Besoldungsstufe „A 12 Plus“ gewährt, was einer Amtszulage von 255,92 Euro gleichkommt. Zwar hat die Landesregierung angekündigt, Einzelfälle prüfen zu wollen, doch ohne klare rechtliche Maßnahmen werden die „Ein-Fach-Lehrkräfte“ vermutlich rückwirkend zum 1. Januar 2018 lediglich 50 Prozent des Zwischenbetrages der Gehaltsstufen A 12 und A 13 erhalten, soweit diese an Regelschulen beschäftigt sind.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Tischner forderte in diesem Zusammenhang von der Landesregierung die dringend notwendige Gleichstellung von „Ein-Fach-Lehrkräften“ und die zwingend erforderlichen Schritte bei der Novellierung des Besoldungsrechtes. Nach Tischner leiste die überwiegende Anzahl der „Ein-Fach-Lehrer“ teilweise über Jahre nachvollziehbare wertvolle Arbeit, hierbei oftmals auch in mehreren Unterrichtsfächern und innerhalb etlicher Vertretungsstunden zur Vermeidung von Regelunterrichtsausfällen.
GEW unterstützt Forderungen
Der Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) stellte sich klar hinter die Forderungen des CDU-Bildungspolitikers und entwickelte parallel einen Vorschlag zur Gleichstellung von „Ein-Fach-Lehrkräften“. Zumindest „Ein-Fach-Lehrkräften“, die bereits in fünfjähriger Praxis und mit Unterrichtserlaubnis an einer Regelschule oder einer Schule mit freier Trägerschaft auch in einem anderen Schulfach unterrichtet haben, sollten ihren Kollegen gleichgestellt werden, ohne weitere notwendige Prüfung. Lehrkräfte, die langfristig über 15 Jahre auch ohne Unterrichtserlaubnis ein zweites Fach unterrichtet haben, hierfür die Tätigkeit und Fortbildung über einen Zeitraum von 8 Jahren belegen können, sollten den Ansprüchen in diesem Bereich ebenfalls genügen.
Landesregierung will rechtliche Situation klären
Innerhalb des Bildungsministeriums von Helmut Holter (Linke) sieht man vor allem verfassungsrechtliche Bedenken und die besondere Situation von rund 410 Lehrkräften mit Abschlüssen aus der ehemaligen DDR. Für diese Lehrkräfte wurde unter den spezifischen Umständen für das Lehrsystem ab dem Schuljahr 1990 lediglich nur ein Fach zum Unterricht anerkannt. Die geplante Amtszulage könnte nur für Regelschullehrer gelten, die Landesregierung plane aber eine gerechte Regelung mit solidem rechtlichen Hintergrund sowie einer gerechten Umsetzung auch mit Einzelfallbewertung. 3300 Lehrkräfte fielen unter die Rubrik „Amtsregelschullehrer“.
So mehren sich aufgrund der komplexen aktuellen Situation die Hinweise, dass die Landesregierung den Weg für die „Ein-Fach-Lehrkräfte“ hin zu Regellehrkräften mit zwei Lehrbefähigungen, im Übergang nicht allzu schwierig zu gestalten und die entsprechend vorgeleisteten Arbeitswege zu berücksichtigen. Herzu gilt es natürlich, Gleichbehandlungsgrundsätze zu berücksichtigen. Nach Auskunft des Bildungsministeriums prüft man in diesem Zusammenhang unter Einbeziehung der Fachmeinungen von Experten der Universität Jena mögliche Einbindungen hinsichtlich der Anerkennung von langjährigen Tätigkeiten aus dem Berufsfeld der „Ein-Fach-Lehrkräfte“.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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