Zuletzt aktualisiert am 03.02.2025 um 15:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Eine Klasse hatte sich die gesamte Stunde über unruhig verhalten, sodass der Unterricht nur schwerlich durch den Lehrer in einem angemessenen Maß durchgeführt werden konnte. Um das Fehlverhalten der Schüler zu besprechen, wollte der Lehrer ein klärendes Gespräch in der Pause führen.
Unruhige Klassen erschweren häufig die Durchführung des Unterrichts für die Lehrer. Daher sind hin und wieder klärende Worte notwendig, um die Klasse zu neuer Disziplin aufzufordern. Um nicht noch weitere, wertvolle Unterrichtszeit zu vertrödeln, werden klärende Gespräche häufig auf die Pause verschoben. Doch nicht immer sind auch die Schüler offen für unterrichtsbezogene Themen außerhalb der Stunde und verweigern daher das Gespräch mit dem Lehrer.
Schulbezogene Gespräche dürfen auch außerhalb des Unterrichts stattfinden
Die Gründe der Schüler für die Verweigerung eines klärenden Lehrergesprächs außerhalb des Unterrichts können vielfältig sein. Einige schämen sich in der direkten Konfrontation für ihr Fehlverhalten, andere sind unbelehrbar und möchten nicht um ihre Pause gebracht werden. Tatsächlich aber verfügen Lehrer über das Recht, klärende Gespräche in der Pause oder nach Unterrichtsschluss zu führen und die Schüler erst danach in die Freiheit zu entlassen.
Auch wenn anzunehmen ist, dass nicht die gesamte Klasse zur allgemeinen Unruhe beigetragen hat, dürfen alle Schüler zum Gespräch einbehalten werden. Schließlich sind sie alle betroffen. Die einen, die maßgeblich zur Unruhestiftung beigetragen haben, wie auch die anderen, die durch Unruhestifter in Versuchung geführt werden könnten, ebenfalls den Unterricht zu stören.
Auf diese Weise hat der zuständige Lehrer die Möglichkeit, allen Schülern ins Gewissen zu reden und für die nächste Stunde eine erhöhte Disziplin und Konzentration einzufordern. Auch eventuelle Probleme oder Missverständnisse können in der Pause geklärt und aus der Welt geschafft werden.
Auch Einzelgespräche dürfen nicht verweigert werden
Nicht immer muss die gesamte Klasse zum Gespräch einbehalten werden. Oftmals sind es einzelne Schüler, die aufgrund eines bestimmten Fehlverhaltens nach der Stunde zum Einzelgespräch gebeten werden.
Auch in diesem Fall darf sich der Schüler diesem nicht verweigern. Darüber hinaus verfügt der Schüler über kein Recht, selbst zu bestimmen, wann er mit dem Lehrer ein Gespräch unter vier Augen führen möchte, ebenso wenig wie der Schüler ein Anrecht darauf hat, seine Eltern zu dem Gespräch hinzuzuziehen. Stattdessen obliegt es der Autorität des Lehrers, einen Termin für klärende Worte festzulegen und dessen Rahmen zu bestimmen. Dies gilt auch für Gespräche in der Pause oder nach Unterrichtsschluss. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich dabei um unterrichts- oder schulbezogene Themen handelt.
Mögliche Maßnahmen bei Gesprächsverweigerung
Auch wenn klärende Maßnahme für die Schüler häufig unangenehm sind, dürfen diese nicht verweigert werden. Sollte sich ein einzelner oder mehrere Schüler dem Gespräch mit dem Lehrer verschließen und unter Berufung eines mutmaßlichen Anrechtes auf die Pause die Situation verlassen, so können durch den Lehrer entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Schwere dieser hängt von dem Rahmen der jeweiligen Situation sowie dem Ausmaß des Fehlverhaltens ab. Eventuelle Maßnahmen können von Nachsitzen bis hin zu einem Ausschluss von Klassenfahrten und ähnlichem reichen.
Klärende Worte können Probleme aus der Welt schaffen und den Unterricht für die Lehrer enorm erleichtern beziehungsweise überhaupt erst wieder ermöglichen. Daher sind Gespräche mit der Klasse oder einzelnen Schülern auch außerhalb der Unterrichtsstunde – beispielsweise in der Pause oder nach Schulschluss – erlaubt. Verweigern einzelne oder mehrere Schüler das Gespräch, können Maßnahmen ergriffen werden, da in diesem Fall die Autorität des Lehrers durch den oder die Schüler angegriffen wird.
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