Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Bereits ein halbes Jahr nach Ankündigung wird ab August 2019 die sogenannte „Buschzulage“ für sächsische Lehramtsanwärter eingeführt. Das Land will mit der 1000 Euro Bruttozulage zukünftige Lehrer für den ländlichen Raum gewinnen.
Nach Ausführungen des sächsischen Kultusministers Christian Piwarz (CDU) ist der Anwärtersonderzuschlag in der gesamten Zeitspanne des 18 Monate andauernden Vorbereitungsdienstes im Bereich aller Schularten gültig. Ab dem 1. August 2019 können sich die Nachwuchskräfte dann zu einem Referendariat außerhalb der Ballungsgebiete Leipzig und Dresden verpflichten und müssen auch nach ihrer Ausbildung mindestens für fünf Jahre an einer Schule innerhalb der so bezeichneten Bedarfsregionen unterrichten.
Fördermaßnahme mit rund 10 Millionen Euro Investitionssumme
Den entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Maßnahme, beschloss die sächsische Landesregierung, nachdem es immer schwieriger erschien, geeigneten Lehrernachwuchs in gewissen Landesteilen zu regenerieren. Hierzu gehörten besonders die Region der Oberlausitz sowie das Erzgebirge. Aber auch die anderen ländlichen Gebiete des Landes und die Stadt Chemnitz gehören zu den förderungsfähigen Problemzonen Sachsens. Das Kultusministerium bestätigte, dass für die Maßnahme rund 10 Millionen Euro Gesamtvolumen eingeplant sind. In Annaberg-Buchholz und Löbau sollen zudem zwei Ausbildungsstandorte für Grundschullehrer entstehen.
Zuvor hatte Sachsen den Lehrernachwuchs in einigen Schularten und spezifischen Fachkombinationen bereits mit Verbeamtung und einer Einstellungsgarantie gelockt. Mit der Ausweitung der Attraktivitätsmaßnahme sollen nun genügend Lehrkräfte für die Bedarfsregionen gewonnen werden. 2500 Euro brutto für die Referendariatszeit sein hierfür ein solider Anreiz, so der sächsische Kultusminister. Von der Regelung ausgenommen sind die Ballungszentren und deren Nachbargemeinden:
- Region Leipzig – Belgershain, Bennewitz, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Großpösna, Machern
- Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof, Parthenstein, Schkeuditz, Taucha, Zwenkau
- Region Dresden – Bannewitz, Coswig, Wilsdruff, Dohna, Freital, Heidenau, Kreischa, Meißen, Moritzburg
- Pirna, Rabenau, Radebeul, Radeburg, Tharandt, Ottendorf-Okrilla, Radeberg
Da sich die Umsetzung der Sonderzulage verzögert hat, können auch Referendare profitieren, die bereits vor August 2019 den Vorbereitungsdienst beginnen. Den Zuschuss beantragen können demnach auch Lehreranwärter an Dresdner und Leipziger Schulen. Voraussetzung ist der Beginn des Referendariats im Februar dieses Jahres und die Verpflichtung nach Abschluss der Ausbildung mindestens fünf Jahre in der Bedarfsregion zu unterrichten. Die Zulage wird in diesem Fall für rückwirkend ausbezahlt. Selbst Lehramtsanwärter mit dem Ausbildungsbeginn August 2018 können noch die Sonderzulage beanspruchen; detaillierte Informationen und Anforderungen erteilt das sächsische Kultusministerium.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- MDR – Ab August “Buschzulage” für Nachwuchs-Lehrer in Sachsen
- WELT – 1000 Euro Zulage: Sachsen will Referendare aufs Land locken
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