Zuletzt aktualisiert am 09.02.2025 um 7:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Unzufriedene Eltern scheinen vermeintlich immer häufiger den Rechtsweg zu beschreiten, wenn es in der Schule zu Problemen kommt. Von unterschiedlichen Auffassungen beim Lernen, schlechten Noten oder auch Mobbing sowie Streitigkeiten innerhalb des Sozialverhaltens, augenscheinlich nehmen Drohgebärden mit Anwalt und Justiz stetig zu.
Subjektive Einschätzungen und keine belegbaren Zahlen
Während eines Seminars der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Thüringen, welches zum Thema „Wie gehe ich mit Rechtsstreitigkeiten um?“ stattfand, trafen sich bereits Ende letzten Jahres etliche Schulleiter aus dem ganzen Land. Der Grundtenor während der Weiterbildungsveranstaltung besagte, dass die Klagen gegenüber Schulen und Lehrkräften aller Schulformen innerhalb der letzten 5 Jahre deutlich zugenommen haben. Aussagekräftige und belegbare Zahlen konnten in diesem Zusammenhang aber nicht vorgewiesen werden.
Der stellvertretende Direktor des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt, Jürgen Krampe, konnte eine klare Einschätzung zu dieser Thematik aufgrund der unzureichenden Zahlen und Fakten ebenfalls nicht bestätigen. Viele Fälle und Vorkommnisse seien nicht belegt und rühren oftmals aus subjektiven Wahrnehmungen sowie gefühlten Werten. Auch seine Behörde habe in den letzten Jahren immer wieder mit derartigen juristischen Konflikten zu tun gehabt, wobei sich nach Begutachtung der verschiedenen Einzelfälle allerdings keine eindeutige Tendenz ableiten ließe, so Krampe.
Typische Fälle
Im Wesentlichen sollte der Gang zum Anwalt immer der letzte Schritt sein. Krampe nennt die klassischen Fallbeispiele, wo es beispielsweise um die Notenverteilung geht, im Einzelnen besonders bei den Endnoten der Zeugnisse, bei Abschlussarbeiten und Prüfungen. Infolgedessen kommt es dann auch zu juristischen Schritten bei Nichtversetzung oder auch Klagen aufgrund von Schulverweisen. Derartige Fälle und Konflikte kennt auch Steffen Reiche-Römuß, Landeselternsprecher in Thüringen, der weiß, dass die Gerichte nicht jede Auseinandersetzung klären können.
Ein Gericht kann die Frage zur Benotung eines Schülers nicht abschließend beurteilen, sondern diesem obliegt nur die Entscheidung, ob diese ordnungsgemäß getroffen wurde. Das Gericht vergibt keine Zensuren, so der Landeselternsprecher. Auch Reiche-Römuß gibt sich der inneren Auffassung und dem Gefühl hin, dass in der heutigen Zeit immer mehr Eltern pädagogische Maßnahmen sowie Methodik der Lehrkräfte mit juristischen Schritten entgegnen. Oftmals gelingt es aber auch im Vorwege, mit Gesprächen bei Schulämtern oder auch den Schulleitungen gerichtlichen Klärungen vorzubeugen und Lösungen zu finden.
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