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Lehrer

Nordrhein-Westfalen: Datenschutzregelung für PC-Nutzung behindert Lehrer!

Nordrhein-Festfalen
Mai
9
2018

Richtlinie in NRW bremst Lehrer aus; Bild: Beamten-Infoportal

Da an vielen Schulen im Rahmen der Digitalisierung immer noch nicht ausreichend Computer vorhanden sind, nutzen viele Lehrkräfte teilweise ihre privaten Endgeräte für den Unterricht. Nach einer Dienstanweisung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums zum Datenschutz und zur privaten Nutzung von Computern ergeben sich hieraus erhebliche Nutzungseinschränkungen.

Kritik und Rückschritt

Digitalpakt, digitale Bildung und zukunftweisende bildungspolitische Verantwortung? Die Wirklichkeit bei der Umsetzung dieser seit Jahren bekannten Schlagwörter sieht an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen immer noch anders aus. An den meisten Schulen fehlen schlichtweg die digitalen Endgeräte und meist so steht oftmals nur eine Handvoll hiervon zur Verfügung. Ein Grund, warum zahlreiche Lehrer ihre privaten Laptops oder Tablets auch für dienstliche Zwecke nutzen wollen, um die Vorzüge der Digitalisierung mit in den Unterricht einzubringen.

Aufgrund einer spezifischen Dienstanweisung hinsichtlich der strengen Datenschutzbestimmungen erlaubt das Schulministerium aufgrund einer Weisung der Landesregierung den Lehrkräften jedoch die Nutzung von privaten, digitalen Endgeräten nur noch unter strengen Richtlinien. Lehrer müssten detaillierte Vorkehrungen treffen, um eine rechtliche Angreifbarkeit hinsichtlich des Datenschutzes zu vermeiden. Im einen internen Behördenpapier sind demnach sämtliche Maßnahmen aufgeführt, die beachtet werden müssten, um nicht haftbar gemacht werden zu können.

Demnach müssten die Lehrkräfte dauerhaft dafür Sorge tragen, dass eine Nutzung von USB-Daten-Sticks nicht möglich ist und eine stetige Aktualisierung des Betriebssystems erfolgt. Die Sicherung von sensiblen Daten im Zusammenhang mit Schule und Schülern und die Verhinderung möglicher Zugriffe vonseiten Dritter oder von Anwendungen sowie Programmen müssen gewährleistet sein. Dieses bedeutet praktisch oft ein erhebliches Hindernis oder einen Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einen Rückschritt beim Überbrücken des Wartens auf die Umsetzung der Digitalisierung, einem der doch angeblichen Hauptziele der schwarz-gelben Landesregierung.

Digitale Arbeitsplattform

Das Haftungsrisiko verbleibt zunächst bei den Lehrern. Da auch keine endgültige Rechtssicherheit besteht, rät die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Lehrern entsprechende Papiere zu Datenschutzbestimmungen nicht zu unterzeichnen und warnt vor dem Gebrauch privater digitaler Endgeräte für den Schulbetrieb. Die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW, Maike Finnern, verwies auf die hohen Sicherheitsanforderungen und die schwierigen Umsetzungsmöglichkeiten. Auch wenn sich die von der Landesregierung angekündigte sichere digitale Arbeitsplatzform für die Schulen in Nordrhein-Westfalen, wie bereits unlängst bekannt wurde, verzögern wird, sei das Risiko für die Lehrer einfach zu hoch, so Finnern.

Seitens des Schulministeriums erging ein Vordruck an die Schulen, der auf die Rechtslage hinwies und entsprechende Informationen auf Datennutzungen von Schülern sowie schulbezogenen Datenmaterialien zu dienstlichen Zwecken auf privaten digitalen Endgeräten von Lehrkräften enthielt. Das Ministerium verwies auch darauf, dass im Zuge der Digitalisierung die Schulen sowie ihre Träger in eigenständiger Planung dafür Sorge tragen müssten, eine ausreichende Anzahl an sicheren digitalen Endgeräten anzuschaffen, um entsprechende sensible Daten verarbeiten zu können.

Strittig und unübersichtlich ist offenbar auch die Frage hinsichtlich der Beschaffung von digitalen Endgeräten. Laut Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sei es unproblematisch, dass die Schulträger auf das vom Land geschaffene Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ zurückgreifen und es bedauerlich sei, warum diese Mittel so unzureichend abgerufen würden. Die Gemeinden beklagen unterdessen eine unzureichende Bereitstellung von Kapazitäten.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. RP Online – Dienstanweisung zu Datenschutz bremst Lehrer aus
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