Zuletzt aktualisiert am 09.01.2025 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Für den Aufreger des Monats sorgte zu Anfang des Jahres das Berliner Gericht, welches von einer Lehrerin aufgrund eines Dankesgeschenkes eine Strafgebühr von 4000 Euro einforderte. Dieses Geschenk im Wert von 200 Euro war von ihrem Abiturkurs als Dankeschön für die lange Schul- und Betreuungszeit gedacht worden. Als Begründung für die Strafgebühr wurde der hohe Wert genannt, denn man wolle verhindern, dass solche Geschenke Einfluss auf das Urteilsvermögen nehmen.
Manipulation am Lehrkörper?
Natürlich sind Lehrergeschenke immer so eine Sache, denn grade als Einzelperson oder Elternteil der Geschenke überreicht, liegt die Motivation mit Manipulationsziel nahe. Egal ob der Lehrer will oder nicht, werden ihm Geschenke gemacht, beeinflusst das entweder auf die eine oder auf die andere Art und Weise seine Sichtweise auf die Dinge. Tut sich jedoch die Klasse als Gemeinschaft zusammen und bedankt sich, ist es jedoch eine tolle Honorierung der Bildungsarbeit und beflügelt garantiert Lehrer jeden Alters. Dennoch besteht in deutschen Schulen oftmals allgemeine Unklarheit bezüglich den Fakten, was angenommen werden darf und was nicht. Dem soll eine auf den Vorschriften für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst basierende Neuregelung nun Abhilfe schaffen.
Der Präzedenzfall
Der Fall, welcher erneuten Anlass zur Debatte über das Beschenken von Lehrer bot, spielte sich in einem Berliner Gymnasium ab. Hier tat sich eine Abiturklasse aus etwa 30 Schülern zusammen, um der Klassenlehrerin zum Abschied ein Geschenk zu überreichen. Bei 30 Schülern und einem Geschenkwert von 200 Euro ergibt das 6,66 Euro pro Person, was laut Berliner Gericht jedoch zu viel ist. Daraufhin musste die Lehrerin satte 4000 Euro Strafe zahlen, da sie das Geschenk angenommen hatte. Zulässig wäre ein Geschenkwert von 10 Euro gewesen, was bei einer Klassengröße von 30 Schülern ganzen 33 Cent entsprechen würde. Nur zum Vergleich: Selbst in Unternehmen ist der zulässige Gesamtwert von Geschenken mit 35 Euro mehr als doppelt so hoch. Möchte man Lehrer, die ihren Beruf offensichtlich so gut ausüben, dafür bestrafen, dass ihnen mit Sachgeschenken gedankt wird, beziehungsweise ist ein Geschenkwert von 10 Euro nicht völlig realitätsfremd?
Was darf ein Lehrer überhaupt annehmen?
Erlaubt anzunehmen sind geringfügige Werbeartikel wie beispielsweise Kugelschreiber, Lineale, Blöcke, die jedoch einen Wert von 5 Euro nicht übersteigen dürfen. Ebenfalls ist es weiterhin gestattet Gratis-Busreisen oder Flüge anzunehmen, wenn beispielsweise bei der gleichen Gesellschaft eine Klassenfahrt gebucht wurde. Eins ist jedoch sicher: Mit diesen Geschenken kann das Engagement vieler Lehrer nicht zur Genüge honoriert werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- tagesspiegel.de: Dichtung und Alltag: „200 Euro Geschenk – 4000 Euro Strafe“
- spiegel.de: Geschenke von Schülern: Einmal Ferrari-Fahren für den Sportlehrer
- berliner-zeitung.de: „Lehrer zeigt Lehrerin wegen Geschenks an“
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