Zuletzt aktualisiert am 26.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Flexibilität am Arbeitsmarkt ist in der freien Wirtschaft ein geflügeltes Wort und heutzutage ein absolutes „Muss“, wenn man im Beruf erfolgreich sein möchte. Damit ein Unternehmen effizient arbeitet, ist also Standortunabhängigkeit der Mitarbeiter von Vorteil. Leben, Arbeit und Familie müssen unter Umständen neu koordiniert werden. Aber wie sieht es aus, wenn der Partner Lehrer im Schuldienst ist und sich nun um eine Einrichtung bemüht, die in einem anderen Bundesland liegt? Dieser Schritt gelingt Beamten und Angestellten dank des Lehreraustauschverfahrens.
Das Tauschverfahren
Das Lehreraustauschverfahren wurde laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 für unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte eingerichtet. Die Länder garantieren dabei ein möglichst flexibles Verfahren. Sie verpflichten sich, Bedienstete „unter Beachtung der dienstlichen Interessen“ so großzügig wie möglich freizugeben. Außerdem sind sie grundsätzlich bereit, genauso viele Lehrer aufzunehmen wie abzugeben — ein fairer Tausch also. Überdies sollten die Länder die Lehrbefähigung einer Lehrkraft, die sich im Schuldienst befindet, großzügig anerkennen. Das ist interessant, weil nicht in allen Bundesländern die Abschlüsse für Lehramtskandidaten übereinstimmend geregelt sind.
Hintergründe und Bedingungen
Das Lehreraustauschverfahren bietet die Möglichkeit, die persönlichen Wünsche der Bediensteten zu berücksichtigen. „Wechsel in den Schuldienst eines anderen Landes aus sozialen Gründen“ heißt es laut Kultusministerkonferenz. Die Antragsbegründung muss deshalb ausführlich erläutert werden. Soziale Gründe könnten familiärer Art sein wie etwa die Betreuung einer nahe stehenden Person oder Familienzusammenführung. Allerdings müssen auch die Ansprüche der Schüler Beachtung finden. Ein Lehrerwechsel im Abiturjahrgang ist schon wegen der nicht gewährleisteten Unterrichtskontinuität unvorteilhaft. Auch schulische Mangelsituationen in bestimmten Fächern können einen Antrag auf Versetzung erschweren.
Die Freigabeerklärung
Die Schulbehörde des Bundeslandes, das die Lehrkraft freigibt, muss nun schriftlich eine „Freigabeerklärung“ verfügen. Im Gegenzug ist das Land, das den Bediensteten übernimmt, dazu verpflichtet, das abgebende Bundesland unverzüglich über die Stellenbesetzung zu informieren.
Fristen und Erfolg
Der Antrag muss sechs Monate vor dem Hauptwechsel am 1. August, also spätestens am 1. Februar bei der entsprechenden Schulbehörde des abgebenden Landes eingereicht werden. Sollte ein Antrag zum Halbjahreswechsel möglich sein — zum Beispiel bei Ländern mit einem besonderen Bedarf – gilt auch da die 6-Monatsfrist. Letztendlich informiert die zuständige, abgebende Schulbehörde den Antragsstellenden über das Ergebnis des Verfahrens. Beamtete Lehrkräfte werden nach erfolgreicher Übernahme „versetzt“, während Lehrer im Angestelltenverhältnis nach Vertragsauflösung neu eingestellt werden.
Der Antrag
Der Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland kann handschriftlich oder online gestellt werden. Dafür steht ein bundeseinheitliches Formblatt zu Verfügung. Es wird auf der Homepage der Kultusministerkonferenz veröffentlicht und ist stets auf dem aktuellen Stand. Es kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn bei dem Versetzungswunsch mehrere Bundesländer in Betracht gezogen werden. Er wird schließlich in mehrfacher Ausfertigung der zuständigen Schulbehörde übergeben.
Und jetzt die gute Nachricht für Lehramtskandidaten! Das Land Baden-Württemberg hat im Schuljahr 2015/2016 eine unerwartet hohe Anzahl Lehrer neu eingestellt. Das ist nicht nur die Folge bildungspolitischer Entscheidungen. Es liegt ferner daran, dass das Bundesland allgemein eine hohe Zuwanderung erfährt und aktuell für die schulische Förderung von Flüchtlingskindern zusätzliche Pädagogen benötigt werden. Für die Bildungsstätten bedeutet das, – neben der üblichen Personalplanung – Lehrer zu finden, die mit ihrer Befähigung, den Fächerkombinationen und Deputaten in das Profil der Schule passen. Für mögliche Kandidaten heißt es, sich rechtzeitig auf die richtige Stelle bewerben.
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