Zuletzt aktualisiert am 27.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Normalerweise wird, wenn Beamte im öffentlichen Dienst den Arbeitgeber wechseln, Geld in einen Versorgungsfond eingezahlt. Doch anscheinend hat das in der Vergangenheit doch nicht immer so geklappt, wie es hätte klappen sollen.
Verteilung der Versorgungslast infolge von Dienstherrenwechsel
Am ersten Januar 2011 trat bereits der Staatsvertrag in Kraft, der die Verteilung der Versorgungslasten infolge eines Dienstherrenwechsels zwischen Bund und Ländern, beziehungsweise zwischen Ländern und Ländern regelte. Dieser besagt, dass wenn ein Beamter vom einen Dienstherrn zum anderen wechselt, der vorherige Dienstherr dem neuen Dienstherrn eine Abfindung zahlen muss. Diese muss deshalb gezahlt werden, weil sich der vorherige Dienstherr an den zukünftigen Versorgungsausgaben, die durch den zusätzlichen Staatsdiener anfallen, beteiligen muss. Die an den Bund gezahlten Abfindungen werden dann in den Versorgungsfond des Bundes eingezahlt. Dieser soll alle Vorsorgeausgaben der ab 2007 Verbeamteten des Bundes decken. Der Versorgungsfond wird als ein sogenanntes „Sondervermögen“ behandelt. Das bedeutet, dass dieses Vermögen für eine besondere Aufgabe eingezahlt wurde. Mittlerweile beläuft sich der Wert dieses Sondervermögens auf knapp 1,13 Milliarden (Stand 2013).
Weiterleitung der Abfindungen fehleranfällig
Bis die Abfindung überhaupt erst einmal im Fond ist, durchläuft das Geld die Service-Center der Bundesfinanzdirektion, die die Abfindungen prüfen, entgegennehmen und dann als Einnahme verbuchen. Die Einnahmen müssen dabei auf einen ganz bestimmten Ausgabetitel umgebucht werden, der dann einmal jährlich an den Versorgungsfond weitergeleitet wird. Als Kontrollinstanz wurde das Bundesverwaltungsamt hinzugezogen, das prüfen sollte, ob alle Abfindungen termingerecht eingegangen sind. Ist dies der Fall, werden die Zahlungen umgehend an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. In 2012 und 2013 wurde die Umsetzung der Weiterleitung des Geldes vom Bundesrechnungshof eingehend geprüft und dieser deckte auf, dass das Verfahren eine erhöhte Fehleranfälligkeit aufweist. Vor allem die Kommunikation zwischen den für die Umbuchungen zuständigen Einheiten und dem Service-Center war verantwortlich für einige Fehler. Das Resultat war, dass zwischen 2011 und 2012 von gezahlten 22 Millionen lediglich 10 Millionen auch wirklich in den Versorgungsfond flossen. Die Differenz floss, fälschlicherweise, in die Einnahmen des Bundeshaushaltes und wurde verbraucht. Aufgrund dieses „Missgeschickes“ hat der Bundesrechnungshof dringend angeraten, das Verfahren abzuändern.
Verfahren geändert
Obwohl die beiden Bundesministerien zunächst der Meinung waren, dass das bisherige System gut funktioniere, wurden sie vom Bundesrechnungshof eines Besseren belehrt. Nachdem nach gründlicher Prüfung festgestanden war, dass Geld entweder gar nicht oder verzögert in den Fond eingezahlt wurde, entschied man sich den Rat des Bundesrechnungshofes umzusetzen. Ab sofort werden die Abfindungen durch die Service-Center vom jeweiligen Dienstherren angefordert und im eigenen Einzelplan verbucht. Zweimal jährlich werden die gezahlten Beiträge dann an den Versorgungsfond geleitet. Zu jedem Buchungstermin erhält das Bundesverwaltungsamt Übersichten über Einnahmen und Abfindungen. Der Beitrag, der durch die Fehler fälschlicherweise im Bundeshaushalt verbraucht wurde, wird ebenfalls wieder in den Fond eingezahlt werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- faz.net – Nicht mit der Abfindung für Beamte schludern
- portal.versorgungskammer.de – Infoblatt zur Versorgungslastenteilung
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