Zuletzt aktualisiert am 10.10.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 4-5 Minuten
Der Freundschaftsanfrage zugestimmt und schon sind Lehrer und Schüler vernetzt. Was zunächst für das Lehrer-Schüler-Verhältnis zweckmäßig erscheint, weckt gleichzeitig Bedenken und die Frage nach den Grenzen einer solchen Freundschaft. Denn für Pädagogen kann ein unüberlegter Umgang mit Facebook zum Dilemma werden. Facebook-Chats und private Fotos haben bereits zu Suspendierungen geführt. Die offiziellen Richtlinien der Bundesländer zu diesem Thema fallen sehr unterschiedlich aus, auch die Rechtslage ist noch nicht geklärt. Dürfen Lehrer und Schüler auf Facebook befreundet sein?
Vorteile des Kontaktes
Facebook ermöglicht es, mit den Menschen in Verbindung zu treten und Inhalte zu teilen. Befürworter von sozialen Netzwerken im Unterricht betonen, dass Facebook ideal sei, um bequem und schnell Informationen mit Schülern zu teilen, da die Schüler viel häufiger bei Facebook als auf Lernplattformen erreichbar seien. Es werden Hausaufgaben gepostet, Nachfragen getätigt, an Termine und Materialien erinnert. Durch die Schüler-Lehrer-Kommunikation werden Schüler für den richtigen Umgang mit sozialen Netzwerken sensibilisiert.
Nachteile der Beziehung
Gegner von Schüler-Lehrer-Freundschaften auf Facebook sehen ein Problem in der umfangreichen Datenspeicherung, die für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Außerdem werden Schüler, die keinen Facebook-Account haben, von der Klassengemeinschaft ausgeschlossen oder verpassen Informationen. Um niemanden zu benachteiligen, müssten also alle Mitteilungen und Hinweise auf Facebook gleichzeitig über andere Wege mitgeteilt werden.
Fürsprecher und Gegner sind der einhelligen Meinung, dass Erzieher Privates und Berufliches auf Facebook trennen sollten. Facebook hat entsprechende Möglichkeiten, beides zu trennen.
Ein Profil mit Listen
Mit Facebook kann man verschiedene Listen anlegen. Legt man zum Beispiel unterschiedliche Klassenlisten an, kann man beim Veröffentlichen von Beiträgen auswählen, mit welchen Listen man den Beitrag teilen bzw. nicht teilen möchte. Private Fotos wären dann für alle Freunde aber nicht für Personen in den Klassenlisten zu sehen.
Zwei Profile
Wenn man nicht jedes Mal darauf achten will, für wen man die Post freischaltet, würde sich das Anlegen von zwei separaten Profilen eignen. Nach den Nutzungsbestimmungen darf allerdings jeder Nutzer nur ein Konto haben. Facebook will auf diese Weise Fake-Profile vermeiden. Achtet man in den privaten Einstellungen darauf, wer welche Inhalte einsehen darf und ob man in Suchmaschinen angezeigt werden möchte, können Schüler eigentlich nichts finden. Privates bleibt so lange privat, bis Facebook die beiden Konten irgendwann einmal zusammenlegt.
Fan-Seite
Lehrer können eine sogenannte „Fan-Page” anlegen, um Beiträge zu publizieren. Die Schüler erhalten regelmäßige Updates, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht wird. Sie haben aber keinen Einblick auf das private Lehrerprofil. Schüler und Eltern können die Seite einsehen, Beiträge schreiben und kommentieren. Sensible Daten sollten freilich nicht veröffentlicht werden, da die Seite öffentlich sichtbar ist.
Gruppen
Das Anlegen von Gruppen, zum Beispiel der Gruppe einer Klasse hat den Vorteil, dass die Schüler nicht mit der Lehrkraft befreundet sein müssen, um sich in der Gruppe austauschen zu können. Hausaufgaben, Beiträge und Informationen können von den Mitgliedern gelesen und veröffentlicht werden. Der Lehrer als Administrator kann gegebenenfalls einschreiten, wenn unangemessene Posts zu löschen ist.
Unterschiedliche Richtlinien in den Bundesländern
Die Kommunikation in sozialen Netzwerken zwischen Lehrern und Schülern wird von den Kultusministerien ganz unterschiedlich gesehen.
Baden-Württemberg hat den Einsatz sozialer Netzwerke zu dienstlichen Zwecken untersagt. Schüler dürfen nicht im Unterricht dazu verpflichtet werden, entsprechende Accounts anzulegen. Das Verbot wird damit begründet, dass der Teilnehmer für die kostenlose Nutzung mit seinen Daten bezahle. Auch die Nutzungsbedingungen von Facebook seien nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Alternativ stünden Lernplattformen wie Moodle zur Verfügung.
In Rheinland-Pfalz dürfen Lehrer über Facebook keinen Kontakt zu ihren Schülern haben. Weder privat noch dienstlich. Damit sind Freundschaften in sozialen Netzwerken und der Nutzen als Lernplattform zwischen Lehrern und Schülern untersagt.
Die bayerische Landesregierung rät von Freundschaftsanfragen seitens der Lehrer an ihre Schüler ab, da die Schüler sich unter Druck gesetzt fühlen können. Freundschaftsanfragen der Schüler sollten Lehrer grundsätzlich ablehnen. Dienstlich ist ihnen der Gebrauch von Facebook allerdings untersagt. Von einem generellen Verbot spricht das Ministerium nicht. Allerdings übernehme der verbeamtete Lehrer durch die Kommunikation mittels sozialer Netzwerke eine besondere Verantwortung.
Das hessische Kultusministerium und die Berliner Senatsverwaltung haben den Schulen geraten, auf den Einsatz von Facebook zu verzichten. Ohne verbindliche Vorgaben zu machen vertrauen sie darauf, dass die Lehrkräfte verantwortungsvoll mit sozialen Netzwerken umgehen werden.
Im Saarland dürfen soziale Netzwerke nicht der einzige Kommunikationsweg sein. Schüler, die kein Facebook-Profil haben, dürfen von Informationen nicht ausgeschlossen werden.
In Thüringen gelten die Bestimmungen des Thüringer Datenschutzrechts. Dieses sieht vor, dass Lehrer keine personenbezogenen Daten der Schüler wie Einschätzungen, Noten oder Zeugnisse in sozialen Netzwerken verbreiten dürfen.
Kein Schüler sollte durch die Schule oder ihre Lehrkräfte genötigt werden, Facebook oder WhatsApp zu nutzen. Die notwendigen Informationen müssen Schüler auch ohne die Nutzung sozialer Netzwerke erhalten können und Schulverwaltungsdaten müssen auf anderen Wegen mitgeteilt werden. Kommunizieren Lehrkräfte als Privatpersonen über soziale Netzwerke direkt mit Schülerinnen und Schülern, so sollten sie sich der besonderen Verantwortung des Lehrberufs bewusst sein. Im Hinblick auf das Schüler-Lehrer-Verhältnis ist eine professionelle pädagogische Distanz der offenkundig geschicktere Weg.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- focus.de: Freundschaftsanfragen und DatenschutzWarum Lehrer sich mit sozialen Netzwerken schwer tun
- sueddeutsche.de: Wann Facebook für Lehrer zum Problem wird
- egovernment-computing.de: Wenn Lehrer und Schüler zu Freunden werden
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