Zuletzt aktualisiert am 30.08.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die letzte Klassenarbeit ist endlich korrigiert und die Noten sind fertig. Vor der Ausgabe der korrigierten Arbeiten liest der Lehrer die Noten der einzelnen Schüler vor der Klasse vor.
Die Ergebnisse einer Klassenarbeit vor der gesamten Klasse zu verkünden, wirkt auf viele im ersten Moment befremdlich. Auch wenn die Schüler untereinander häufig ihre Noten austauschen, so sehen es viele Lehrer und Schüler nicht als Aufgabe des Lehrers an, diese vor der gesamten Klasse zu verlesen. Obwohl es durchaus Gründe für das öffentliche Verlesen der Noten gibt, ist dieses Vorgehen umstritten.
Öffentliche Bekanntgabe der Noten umstritten
Richtlinien, die eine öffentliche Bekanntgabe von Schülernoten verbieten, gibt es nicht. Dennoch ist das Vorgehen in vielen Kreisen umstritten.
Zwar untersagen die Schulgesetze das Verlesen von Noten nicht eindeutig, allerdings lassen sie eine Notenbekanntgabe vor der Klasse auch nicht ausdrücklich zu. Somit wird der Datenschutz als Gegenargument deutlich. Schließlich kann ein öffentliches Verlesen der Noten durch den Lehrer durchaus auch Folgen nach sich ziehen. Dazu zählen Ausgrenzung wie auch Mobbing infolge besonders guter oder weniger guter Noten. Auch könnten sich Schüler durch den Lehrer bloßgestellt oder verletzt fühlen, wenn dieser die Ergebnisse vor der Klassengemeinschaft bekannt gibt.
Darüber hinaus führen Gegner der öffentlichen Bekanntgabe der Noten als Argument an, dass für die persönliche Lernentwicklung und Leistungssteigerung der Schüler lediglich die eigene Note eine Rolle spiele und nicht die der Mitschüler. So fehle die pädagogische Rechtfertigung des Vorgehens.
Gründe für eine öffentliche Notenbekanntgabe
Allerdings sprechen auch einige Gründe für die öffentliche Bekanntgabe der Schülernoten. Dazu zählen:
- Regelmäßige öffentliche Bewertung von Unterrichtsleistungen wie Abfragen an der Tafel oder Wiederholungen
- Verbesserte Einschätzung der eigenen Leistungen für die Schüler
- Einschätzung der Maßstäbe der Notenvergabe
- Überprüfbarkeit der Notenvergabe des Lehrers durch Klassengemeinschaft und Möglichkeit zur Kritik
- Transparenz in der Notenvergabe des Lehrers hinsichtlich Gleichberechtigung und Fairness
Die Argumente der Befürworter einer öffentlichen Bekanntgabe der Noten vor der Klassengemeinschaft sind durchaus schlagkräftig.
In der Umsetzung kommt es aber vor allem darauf an, mit welchem Hintergrund die Noten verlesen werden. Verkündet ein Lehrer die Einzelnoten und kommentiert diese wertend, so ist dies selbstverständlich nicht zulässig. Eine neutrale Bekanntgabe ließe sich hingegen mit den aufgeführten Argumenten rechtfertigen.
Ob die Ergebnisse einer Klassenarbeit oder Zeugnisnoten – ob Lehrer diese vor der Klasse bekannt geben dürfen, hängt vor allem von der Rechtfertigung des Vorgehens ab.
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