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Lehrer

Lehrer dürfen: Kleiderordnung festlegen

Lächelnde Lehrerin vor der Schultafel
Sep
9
2017

Lehrkräfte dürfen Kleiderordnung festlegen; Foto: sepy - Fotolia

Dürfen Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern eine Kleiderordnung auferlegen? Die Kleiderordnung einer Hamburger Schule sorgte bundesweit für Kritik.

Der Fall der Hamburger Schule, die zu freizügige Kleidung offiziell in der Hausordnung untersagte, polarisierte bundesweit. So hatte die Schule die Regeln um einen weiteren Punkt erweitert, in dem es nun heißt:

“Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen. Dazu gehört unter anderem, dass Kapuzen, Mützen und Ähnliches während des Unterrichts und in der Mensa abgelegt werden. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten. Darunter verstehen wir z. B. übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, pofreie Shorts, zu kurze Röcke etc.”

Die Änderung der Hausordnung wurde von der Direktorin in Abstimmung mit dem Kollegium sowie mit Eltern- und Schülervertretern beschlossen.

Bundesweit gab es dafür teils starke Kritik. Vor allem wurde kritisiert, dass die Schule damit vor allem die Schülerinnen unterschwellig diskriminiere, da diese nichts dafürkönnten, wenn Mitschüler oder Lehrer sich an deren freizügigen Kleidung störten. Zudem wurde die mögliche Einschränkung der persönlichen Entfaltung durch die Festlegung einer Kleiderordnung angeprangert.

Doch dürfen Lehrer in die Kleiderwahl ihrer Schüler eingreifen? Die Antwort lautet ja, die Lehrer dürfen. Auch wenn die Schüler sich bei einer freizügigen Kleiderwahl auf die Erlaubnis ihrer Eltern berufen oder auf eine bewusste Entscheidung, verfügt die Schule über einen eigenständigen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, dass die Schule im Rahmen dessen Erziehungsmaßnahmen ergreifen kann, mit dem Ziel die Schützlinge so sozialadäquatem Verhalten zu erziehen. Somit können auch die Schülerinnen und Schüler dazu aufgefordert werden, sich angemessen im Sinne der Schule zu kleiden. Diese sind dann auch dazu verpflichtet, diesen Vorgaben nachzukommen. Aus rechtlicher Sicht wäre diese Aufforderung nur dann ungültig, wenn sie nicht dem gesellschaftlich akzeptierten Standard entspräche und eine Diskriminierung, eine Unverhältnismäßigkeit oder reine Willkür darstellte.

Doch auch zu viel Kleidung dürfen Lehrer in bestimmten Fällen untersagen, etwa bei einem Kopftuch oder einer Ganzkörperverhüllung.

Nach einem Beschluss des Bonner Landgerichts kann so das Tragen eines Kopftuchs an Privatschulen untersagt werden, wenn dieses dem Profil des Schulträgers widerspricht. An öffentlichen Schulen hingegen ist lediglich das Tragen eines Ganzkörperschleiers nicht gestattet. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern begründete dieses Verbot damit, dass ein Ganzkörperschleier eine Verweigerung von nonverbaler Kommunikation darstelle und in einigen Fällen sogar den Augenkontakt unterbinde.

Der Kleidungsstil ist ein Ausdruck der persönlichen Individualität und Freiheit eines jeden. Trotzdem dürfen Lehrer im Rahmen des schulischen Erziehungsauftrages die Schülerinnen und Schüler zu angemessener Kleidung im Sinne des Schulkonzepts auffordern.

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