Zuletzt aktualisiert am 30.08.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In der Pause hörte ein Schüler zufällig eine Absprache zwischen zwei weiteren Schülern bezüglich einer Übergabe von Drogen auf der Toilette mit. Dies meldete er unverzüglich einem Lehrer, der den beiden besagten Schülern daraufhin auf die Toilette folgte, um die abgesprochene Übergabe abzupassen.
Verschmutzungen, Straftaten oder Mobbing – auf Schultoiletten geht es nicht immer friedlich zu. Daher ist es wichtig, dass auch diese Räumlichkeiten hin und wieder kontrolliert werden. Um dies zu gewährleisten, haben Lehrer das Recht, die Toilettenräume jederzeit unangekündigt zu betreten und zu kontrollieren. Doch nicht nur in Ausnahmefällen dürfen die Räumlichkeiten betreten werden. Auch regelmäßige Kontrolle zur Wahrung des allgemeinen Friedens sind dem Lehrpersonal gestattet.
Lehrer dürfen Toilettenkontrollen durchführen
Was auf der Toilette passiert, bleibt auf der Toilette. Diese Denkweise wäre zumindest bei einigen Schülern vorstellbar, die die Toilettenräume nicht ausschließlich für ihren eigentlichen Gebrauch aufsuchen. Allerdings erleben Lehrer wie auch anderes Schulpersonal immer wieder, dass auch andere Beweggründe die Schüler in die Waschräume führen. Von Spickzetteln, die für die anstehende Klassenarbeit auf der Toilette versteckt werden, über Mobbing von Mitschülern hin zu Delikten wie Drogenhandel oder Gewalttaten sind viele Gründe für den vermeintlichen Toilettengang denkbar.
Um derartigen Vergehen vorzubeugen, dürfen Lehrer in regelmäßigen Abständen die Toilettenräume kontrollieren. Auch bei konkreten Verdachtsmomenten beispielsweise auf eine anstehende Straftat darf das Lehrpersonal die Toilettenräume betreten, um die Straftaten zu verhindern beziehungsweise die ausübenden Schüler auf frischer Tat zu ertappen und in der Folge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Handlungsfreiheit auch auf der Toilette
Auch auf der Toilette sind Lehrer noch immer Lehrer und müssen auch als solche mitsamt ihrer Autorität durch die Schüler anerkannt werden. Dies beginnt mit der Berechtigung zu jeder Zeit unangekündigte Kontrollen der Toilettenräume durchzuführen. Auf diese Weise sollen Verschmutzungen, Beschädigungen sowie Schäden an Dritten etwa durch physische oder psychische Gewalt wie auch etwaige Straftaten verhindert werden.
Ertappt ein Lehrer einen oder mehrere Schüler bei einem Vergehen, so darf er den Umständen entsprechend reagieren und Disziplinarmaßnahmen anordnen. Sollten sich die Schüler diesen widersetzen und den Lehrer unter Umständen sogar körperlich angreifen, so verfügt der Lehrer zudem über das Recht sich selbst zu verteidigen.
Auch wenn auf der schulischen Toilette in der Regel lediglich dem üblichen Tagesgeschäft nachgegangen wird, so sind Kontrollen durch das Lehrpersonal doch immer wieder hilfreich, um die Ordnung zu wahren und Schüler von eventuellem Fehlverhalten abzuhalten. Zudem kann im Fall der Fälle eingegriffen und gegebenenfalls schlimmere Folgen verhindert werden.
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