Die gesamte Klasse ist unruhig, der Unterricht wird durch die Lautstärke der Schüler stark behindert. Um Ruhe in die Klasse zu bringen, versucht der Lehrer seine Schüler zu beruhigen. Da er bei einem normalen Tonfall überhört wird, passt er seine Stimme der vorherrschenden Lautstärke an und schreit in die Klasse hinein.
Laute Schülerklassen können schnell zur Belastung werden, sowohl der unterrichtende Lehrer als auch der Unterricht selbst muss unter der Lautstärke der Schüler leiden. Die Schüler wieder zu beruhigen und die Lautstärke auf ein erträgliches Maß zu senken, stellt oft eine Hürde für den jeweiligen Lehrer da – nicht zuletzt deswegen, weil er aufgrund der Lautstärke gerne überhört wird.
Lehrer müssen nicht alles ertragen
Kopfschmerzen, unvollendete Unterrichtsstunden – lärmende Schüler im Unterricht belasten Lehrer häufig. Körperliche Beschwerden der Lehrer und Unterrichtseinheiten, die kaum vorankommen sind nur einige von vielen Folgen. So gehört Lärm zu den am meisten belastenden Faktoren im Arbeitsalltag einer Lehrerkraft.
Um den Schülern Einhalt gebieten und den Unterricht fortsetzen zu können, sind daher auch bestimmte Maßnahmen erlaubt, dazu gehört das Erheben der eigenen Stimme, um die Schüler übertönen zu können.
Angemessenheit als Maßstab
Selbstverständlich sollte ein Lehrer nicht grundlos seinen Schüler anschreien, grundsätzlich gilt daher auch beim Erheben der eigenen Stimme die Angemessenheit der Maßnahme hinsichtlich der Situation als Maßstab.
So ist es dem Lehrer durchaus gestattet, die eigene Stimme zu erheben, wenn die Klasse zu laut ist, um den Unterricht durchzuführen, auch wenn dies nicht unbedingt die optimale pädagogische Reaktion auf das Treiben der Schüler sein mag. Auch in einer Gefahrensituation oder als Reaktion auf ein schweres Fehlverhalten kann der Lehrer für das Erheben der Stimme nicht verurteilt werden, auch wenn hier der pädagogische Wert der Maßnahme fraglich ist. In beiden Situationen kann das Erheben der Stimme nicht als entwürdigend oder diffamierend gegenüber dem Schüler gewertet werden, da die Angemessenheit der Reaktion als Maßstab gilt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings auch, dass ein Lehrer keinen Schüler zur Demütigung oder aus persönlicher Antipathie anschreien darf.
In bestimmten Situationen ist es den Lehrerinnen und Lehrern gestattet, die Stimme der Klasse gegenüber zu erheben, beispielsweise um den Lärm der Schüler zu übertönen und den Unterricht fortsetzen zu können. Als Grundsatz gilt dabei immer die Angemessenheit der Maßnahme an die jeweilige Situation.