Zuletzt aktualisiert am 30.08.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Ein Schüler filmte im Unterricht seinen Lehrer und schnitt im Anschluss daran ein Video aus dem Material zusammen, das die vermeintlich lustigsten Szenen der Stunde darstellen sollte. Im Anschluss verbreitete er es unter den Schülern an der Schule. In der Folge wurde der Lehrer zum Gespött unter den Schülern, da das Video einige Szenen zeigte, die ihn lächerlich darstellten.
In Zeiten der Smartphones kommt es immer wieder vor, dass Schüler Szenen aus dem Unterricht verdeckt mitfilmen und diese im Anschluss daran unter den Schülern oder öffentlich im Internet verbreiten. Nicht selten stehen dabei die Lehrer im Vordergrund der Filme und werden durchaus dem Zusammenhang gerissene Mitschnitte oder manipulierte Momentaufnahmen diffamiert.
Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte
Nehmen Schüler heimlich Bild- oder Tonaufnahmen ihrer Lehrer auf, verletzen sie damit die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte sowie gegebenenfalls das Recht am eigenen Bild. Somit ist das Vergehen eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann.
Darüber hinaus verletzt eine solche Tat das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern. In der Folge kann es für den jeweiligen Lehrer unzumutbar werden, den Schüler zu unterrichten.
Um den Lehrer zu schützen, können daher unterschiedliche Maßnahmen gegen den jeweiligen Schüler verhängt werden.
Strafmaß je nach Schwere des Vergehens
Wie auch in allen anderen Belangen hängt das jeweilige Strafmaß von der Schwere des Vergehens des Schülers ab. Dabei ist von einer Versetzung in eine parallele Klasse bis zum Schulausschluss alles denkbar.
Gerade wenn ein Lehrer sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt und durch einen bestimmten Schüler durch die Verbreitung von Bild- oder Tonmaterial der Lächerlichkeit preisgegeben wurde, kann eine Versetzung des Schülers in eine parallele Klasse notwendig werden. Auf diese Weise wird der jeweilige Lehrer vor weiteren möglichen Angriffen des Schülers geschützt.
Hat ein Schüler einen Lehrer gezielt bloßgestellt, beispielsweise durch die Verbreitung von möglicherweise sogar manipulierten Aufnahmen über das Internet, kann auch ein Schulverweis erfolgen.
Darüber hinaus sind zudem rechtliche Schritte denkbar, liegt bei einer heimlichen Aufnahme einer Person doch eine Straftat vor.
Das heimliche Anfertigen von Bild- und Tonmaterial im Unterricht verletzt die Rechte der Lehrer. Daher dürfen entsprechende Maßnahmen zur Bestrafung des Schülers und zum Schutz des Lehrers ergriffen werden.
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