Zuletzt aktualisiert am 09.02.2025 um 15:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Eine Schülerin der 8. Klasse weigerte sich beharrlich, am Unterricht teilzunehmen. Sie bereitete weder den Unterricht vor, noch machte sie ihre Hausaufgaben. Darüber hinaus verweigerte sie die Teilnahme am Unterricht und beantwortete Fragen des Lehrers nicht.
Nicht nur Lehrer unterliegen während des Unterrichts bestimmten Regeln, auch für Schüler existieren diese. So sind diese zur Beteiligung am Unterricht verpflichtet. Dabei erstreckt sich die Pflicht der Schüler über verschiedene Tätigkeiten und kann bei Nichterfüllung entsprechend geahndet werden.
Verpflichtung der Schüler
Die Vorbereitung auf den Unterricht, die aktive Beteiligung daran sowie das Anfertigen der geforderten Arbeiten und das Erledigen der Hausaufgaben gehören zu den Pflichten der Schüler. Auch wenn die meisten Schüler der Meinung sind, es reiche aus, körperlich anwesend zu sein und den Unterricht immerhin nicht weiter zu stören, so sind sie doch auch von gesetzlicher Seite dazu verpflichtet, ihren Teil zum Unterrichtsgeschehen beizutragen.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage hierzu bilden Schulgesetze der Bundesländer. Diese verpflichten jeden einzelnen Schüler zur aktiven Teilnahme am Unterricht sowie zur Erledigung der vom Lehrer geforderten Aufgaben. Somit dürfen Lehrer die aktive Beteiligung am Unterricht von jedem Schüler auch von rechtlicher Seite aus einfordern.
Hintergrund des Gesetzes stellt die Tatsache dar, dass Schüler bei der Teilnahme am Unterricht sowie bei der Vor- und Nachbereitung dessen unterrichtsrelevante Inhalte lernen. Auch von eigenen Fragen, von Fragen der Mitschüler oder richtige oder falsche Antworten auf Fragen des Lehrers können die Schülerinnen und Schüler lernen.
Um diese aktive Unterrichtsbeteiligung wirksam einzufordern, steht den Lehrern das Werkzeug der Leistungsbewertung zur Verfügung. Wer sich also seiner Verpflichtung entziehen möchte, wird durch den Lehrer entsprechend bewertet und so zu einer Verbesserung der eigenen Leistungen animiert.
Die aktive Unterrichtsbeteiligung sowie die Vor- und Nachbereitung der Stunde zählt zu den Aufgaben der Schüler. Verweigert sich ein Schüler dieser Pflicht, können Lehrer sich das Werkzeug der Leistungsbewertung zunutze machen.
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