Zuletzt aktualisiert am 08.01.2025 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Einige Lehrer aus verschiedenen Bundesländern wollen vorm Bundesverfassungsgericht das Streikrecht für Beamte ohne hoheitliche Tätigkeitsfelder überprüfen lassen. Ein generelles Streikverbot für Beamte widerspreche nach Ansicht der Klagenden den Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen und stehe den Leitsätzen des Völkerrechts unvereinbar gegenüber.
Vier eingereichte Verfassungsbeschwerden
Als erster Teilerfolg der vier eingereichten Verfassungsbeschwerden ist anzusehen, dass die Karlsruher Verfassungsrichter am 17. Januar 2018 über die Klagen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung des zweiten Senats konferieren. Treibende Kräfte hinter dem Verfahren sind vier zum Teil noch aktive Lehrer aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die disziplinarische Strafen erhielten, weil sie sich an Demonstrationen sowie Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt hatten.
Nach Ansicht der Kläger steht auch Beamten ein Streikrecht zu, zumindest dann, wenn diese keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen müssen. Bestärkt sehen die Lehrer ihr Ansinnen in zwei Urteilen des Straßburger Menschengerichtshofes, die entsprechende Klagefälle aus der Türkei abgehandelt hatten. Die Karlsruher Richter wollen diesen Sachverhalt in die Verhandlung mit einfließen lassen. Mit einem endgültigen Urteil dürfte erst Mitte nächsten Jahres zu rechnen sein.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- News4teachers.de: Erster Erfolg für klagende Lehrer: Bundesverfassungsgericht überprüft Streikverbot für Beamte
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