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Lehrer

Lehrer dürfen: Unbefangen urteilen

Schreibschrift an Schulen
Jan
7
2019

Lehrer dürfen unbefangen urteilen; Bild: hayo - Fotolia

Ein Schüler wurde im Anschluss an ein Referat durch den Lehrer stark kritisiert. Der Lehrer nannte die mündliche Leistung das schlechteste Referat, das er in seiner Laufbahn je erlebt habe. In einer anschließenden Klassenarbeit des Lehrers fand der gleiche Schüler Randbemerkungen wie „Unsinn“ und „Die Argumentation ist völliger Quatsch.“ sowie einen Smiley mit nach unten zeigenden Mundwinkeln. Sowohl Referat als auch Klassenarbeit wurden schlecht benotet. In der Folge bezichtigte der Schüler den Lehrer der Befangenheit, da er den Eindruck hatte, der Lehrer benote ihn aufgrund persönlicher Abneigung schlecht.

Immer wieder müssen sich Lehrer dem Vorwurf stellen, einzelne Schüler zu bevorzugen und andere zu benachteiligen. In der Fachsprache bezeichnet man dies als Befangenheit. Eine solche Befangenheit eines Lehrers gegenüber eines einzelnen Schülers kann in vielerlei Hinsicht Ausdruck finden. Negative Bewertungen, ein nicht allzu netter Umgang oder schlechte Noten können die Folge sein. Nicht immer lassen solche Handlungen aber auf Befangenheit des Lehrers schließen.

Lehrers Darling – oder nicht?

Wie alle Menschen sind auch Lehrer nicht frei von Emotionen. Dazu gehören auch Sympathie oder Antipathie gegenüber ihren Mitmenschen, auch in Bezug auf ihre Schüler. Dies kann sich auch auf den Unterricht niederschlagen. Allerdings sind Lehrer verpflichtet, unbefangen mit ihren Schülern umzugehen. Somit dürfen einzelne Schüler nicht offensichtlich bevorzugt und andere Schüler offensichtlich benachteiligt werden. Fühlt sich ein Schüler von einem Lehrer ungerecht behandelt, so stehen ihm Möglichkeiten offen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bei der Beurteilung einer möglichen Befangenheit eines Lehrer spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So kann ein deutliches Abweichen vom üblichen Bewertungsschema bei einem einzelnen Schüler und eine anhand der Bewertung nachweisliche Schlechter-Behandlung eines Schülers ein Anzeichen sein. Auch Bewertungen ohne wirklichen Inhalt sowie nicht zutreffende Fehlerbewertungen können auf die Befangenheit eines Lehrers hinweisen.

Lehrer dürfen unbefangen urteilen

Lehrer müssen urteilen können, schließlich ist die Beurteilung und Bewertung von Schülern ein essentieller Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit. Somit bleibt ihnen auch von gesetzlicher Seite ein große Spielraum zur Bewertung. Anders als bei mündlichen oder schriftlichen Prüfungen dürfen Lehrern bei der Beurteilung von Schüler-Leistungen im Unterricht wesentlich freier agieren. Bezeichnet ein Lehrer das Referat seines Schüler also als das schlechteste Referat seiner Laufbahn, so ist dies kein hinreichender Beleg für die Befangenheit des Lehrers. Gleiches Gilt auch für die Beurteilung einer Klassenarbeit mit den Worten „Unsinn“ oder „Quatsch“, vorausgesetzt, die Bewertung trifft tatsächlich auf die Arbeit des jeweiligen Schülers zu. Somit dürfen Lehrer unbefangen urteilen und verfügen über einen großen Bewertungsspielraum.

Selbstverständlich gilt in allen Fällen die Angemessenheit der Beurteilung angesichts der Leistung des Schülers. Weder inhaltsleere noch nicht zutreffende Fehlerbewertungen dürfen abgegeben werden.


Lieblingsschüler oder nicht – ein Lehrer muss jeden Schüler gleich bewerten. Dennoch stehen ihm bei seiner Bewertung umfassende Möglichkeiten zur Verfügung, um unbefangen der Leistung angemessen bewerten zu können.

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