Zuletzt aktualisiert am 13.01.2025 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Der Streit um eine zu hohe Arbeitsbelastung bei den Lehrern in Niedersachsen zieht nun eine gerichtliche Prüfung nach sich. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützte von Beginn an die Forderungen der Lehrkräfte und leitete Klagen bei den Verwaltungsgerichten Osnabrück und Hannover ein, die Beispielcharakter zeigen könnten.
Lehrermangel, Überstunden und keine kurzfristige Entlastung
Eine Berechnung der GEW hatte ergeben, dass die Lehrer in Niedersachsen jährlich rund 6,5 Millionen Überstunden leisten, die zumeist weder ausgeglichen noch vergütet werden. Im Gegenzug hatte das niedersächsische Kultusministerium eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die den Überstundenanteil zwar geringer bezifferte, im Ergebnis allerdings ebenfalls eine zu hohe Arbeitsbelastung der Lehrkräfte feststellte. Insgesamt hatte die Gewerkschaft zehn Klageerhebungen von Grundschul- und Gymnasiallehrern unterstützt, die gegen die deutlich erhöhten Arbeitszeiten gerichtlich vorgehen wollten. Am 26. März wird einer dieser Fälle nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover erörtert und am 12. Mai dieses Jahres erfolgt der Verfahrensbeginn einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück.
Aufgrund des immer noch akuten Lehrermangels ist eine kurzfristige Lösung scheinbar nicht in Sicht. Die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth sprach deshalb in einer anberaumten Pressekonferenz auch von perspektivischen Lösungen zur Entlastung der Lehrer. Das Ziel wäre eine rasche politische Lösung gewesen, welche den Empfehlungen aus der vom Kultusministerium eingesetzten Arbeitszeitkommission entsprochen hätte. Trotz der Dringlichkeit habe die Politik nicht reagiert, so Pooth. Sie verwies auf den Landtag, der noch in der vergangenen Woche ablehnte, eine Petition zu diskutieren, welche die gleiche Bezahlung von Lehrkräften in unterschiedlichen Schulsystemen forderte. Für die Gewerkschaft ein Zeichen, dass die Probleme der Pädagogen nicht ernst genommen werden. Letztendliche gehe es auch nicht um die Vergütung von Überstunden aus der Vergangenheit, so die GEW-Landesvorsitzende, sondern um zeitliche Entlastungen und Sofortmaßnahmen, welche nun durch die Gerichte geklärt werden müssen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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