Zuletzt aktualisiert am 22.01.2025 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Der Deutsche Beamtenbund (ddb) begrüßt die Änderungsplanungen hinsichtlich der Verordnung zur Arbeitszeit und des Sonderurlaubs für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Scharfe Kritik seitens des dbb war allerdings deutlich zu vernehmen, weil ein äußerst zentrales Anliegen augenscheinlich erneut keine Berücksichtigung fand.
Beendigung der jahrzehntelangen Sonderbelastung
Am Rande der Verbändebeteiligung, hierbei geht es um Projektgruppen, die beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren mitwirken, äußerte sich der zweite Vorsitzende des Beamtenbundes, Friedhelm Schäfer, zur Thematik und forderte eine umgehende Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Schäfer gab an, dass kein ersichtlicher Grund mehr vorhanden wäre, die mittlerweile jahrzehntelangen Belastungen der Bundesbeamten/ – innen so weiter bestehen zu lassen. Der dbb-Vize lobte zwar die angekündigten Änderungen bei der Anerkennung von Reisekosten oder bei den sogenannten „Langzeitkonten“, doch seien weitreichendere Verbesserungen alternativlos.
Die geplanten Änderungen beinhalten eine Rechtsvorschrift zur Führung von Langzeitkonten und Verbesserungen bei den Reisezeitanrechnungen.
Eine bereits früher genutzte Regelung mit der Bezeichnung „Opt-out“ soll wieder eingeführt werden, damit Beamtinnen und Beamte ihren zu leistenden Bereitschaftsdienst mit einer Durchschnittsdauer von 54 Stunden in der Woche auf freiwilliger Basis verlängern können. Der im Pflegezeitgesetz bereits ausgeweitete Begriff der „nahen Angehörigen“ soll auch in der neuen Arbeitszeitverordnung Umsetzung finden. Für Beamtenbund Vizepräsident Schäfer generell alles Maßnahmen, die eine positive Entwicklung darstellen. Bedenkt man aber die Ausrichtung der Bundesverwaltung als Leitbild einer modernen, attraktiven Behörde, so Schäfer, gehen die Schritte nicht weit genug. Vor allem die Planungen bei den Langzeitkonten sei zu kurzsichtig.
Gehegte Erwartungen nicht erfüllt
Für den dbb-Vize sei es in keiner Weise ersichtlich, warum entgegen der bisherigen Regelungen, eine mögliche Ansparung von zeitlichen Guthaben auf die Höchstgrenze von 1066 Stunden heruntergefahren werden soll. Dieser und andere Aspekte der Verordnungsausarbeitungen stünden in der momentanen Erprobungsphase nicht im Einklang mit den Erwartungen der betroffenen Beamtinnen und Beamten. Gleiches gelte für Dienstreisen und die Anrechnung der Reisezeiten, denn auch hier wäre ein mutigeres Handeln der Verordnungsgeber durchaus wünschenswert gewesen. In der bisherigen Regelung beginnt die Anrechnung erst mit der 16. Stunde im Monat des Kalenders und wird gegen Antragstellung zu einem Viertel der Arbeitszeit gewährt.
Die neue Formulierung spricht von einem Drittel Freizeitausgleich bei Dienstreisen, welche die täglich im Regelfall geleistete Arbeitszeit überschreiten. Nach Auffassung des Beamtenbundes kann die erweiterte Dienstreisezeitanrechnung nur ein erster begrüßenswerter Schritt sein, bis eine zeitgemäße Lösung für die Anrechnung bei dienstlichen Reisen erfolge. Auch der Bund könne sich der zunehmenden Digitalisierung und den damit einhergehenden Arbeitsstrukturen nicht verschließen. Die Optionen für ein ortsunabhängiges Arbeiten würden stetig zunehmen und unterliegen auch während der Dienstreisezeit einer intensiven Nutzung. Schon deshalb müsse die Anerkennung der Reisezeiten über die geplante „Drittelregelung“ hinausgehen, so der zweite Vorsitzende des Beamtenbundes.
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